Jurist: Entwurf ist verfassungswidrig
Dieses Manko könnte nach Ansicht des Jura-Professors und Rechtsanwalts Remo Klinger dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz als verfassungswidrig einstuft. "Wer sich für eine Gasheizung entscheidet, wird mit stark steigenden Kosten und mit einem späteren Verbot dieser Heizungsform konfrontiert sein. Die Verfügbarkeit der Biotreppe ist weder technisch noch ökonomisch gesichert. Wenn die Mengen nicht verfügbar sind, entsteht ein Nachsteuerungsdruck in den 30er Jahren", sagte Klinger.
Nach Einschätzung Klingers führt die Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe dazu, dass Deutschland sein Treibhausgasbudget überschreiten wird. Der werde das Bundesverfassungsgericht überprüfen, ob mit den zugelassenen CO2-Emissionen das Budget noch eingehalten werden könne. Sein Fazit: "Der Entwurf ist verfassungswidrig, europarechtswidrig und läuft dem Ziel entgegen, Klarheit zu schaffen, indem er Verunsicherung auslöst."
Gutachten sieht keinen Verstoß gegen Grundgesetz
Die Frage der Vereinbarkeit des Gebäudemodernisierungsgesetzes mit Verfassung und Europarecht beschäftigte zuletzt mehrfach die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags(öffnet im neuen Fenster). In einer 39-seitigen Analyse(öffnet im neuen Fenster) (PDF) kommen die Dienste zu dem Schluss, dass die Karlsruher Richter unter anderem prüfen müssen, ob eine Verschlechterung der Klimaschutzziele zulässig sei und ob damit unzulässig in die Freiheitsrechte der künftigen Generationen eingegriffen werde.
Der Sachverständige Johann-Christian Pielow erläuterte in einem juristischen Gutachten(öffnet im neuen Fenster) (PDF) hingegen, dass die Pläne nicht gegen Verfassungs- und Europarecht verstießen. Der derzeitige Deutsche Bundestag sei nicht aus zwingenden Rechtsgründen daran gehindert, mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz von der bisherigen Rechtslage abzuweichen, sagte Pielow in der Anhörung. Klinger geht jedoch davon aus, dass das Gesetz ebenso wie das Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2024 in Karlsruhe geprüft werden wird.
Kommunen fordern Vorrang für Fernwärme
Nicht nur Mieter und Vermieter, auch die Kommunen als Betreiber von Fernwärmeanlagen sind von dem Gesetz betroffen. Der Deutsche Städtetag befürchtet, dass Kommunen und Versorger das Fernwärmenetz ausbauen, aber sich nur wenige Haushalte anschließen.
"Gerade in einem schrumpfenden Wärmemarkt sollte der Betrieb von Parallelinfrastrukturen aber vermieden werden. Wir schlagen daher eine bundesweite Regelung vor, mit der die Biotreppe und der Weiterbetrieb fossiler Heizung in bestehenden oder in geplanten Fernwärmegebieten grundsätzlich nicht als Erfüllungsoption in Betracht kommt", sagte der Städtetag-Referent Till Jenssen.
Bei vielen Wohnungen dürfte es jedoch nicht nur darum gehen, die Heiztechnik zu modernisieren, sondern auch die Heizkosten durch bessere Dämmung und andere Maßnahmen zu senken. In diesem Zusammenhang forderte Frederik Moch vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) eine "wohnkostenstabilisierende Sanierung". Diese schließe den Einsatz von neuen Gas- und Ölheizungen aus, "wenn man sich die Entwicklung der fossilen Brennstoffpreise anschaut".
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