Widersprüchliche Aussagen zu Quellcode
Dem widerspricht er sich allerdings in seiner eigenen schriftlichen Stellungnahme, in der es heißt: "Vielmehr soll die mit hohem personellem und finanziellem Aufwand entwickelte Software auch bei der Strafverfolgung als Einsatzmittel zur Verfügung stehen." Oberstaatsanwalt Greven warnt zudem vor einer Dokumentation des Quellcodes, da dies dazu führen könnte, "dass die Überwachungssoftware lediglich einmalig einsetzbar wäre", wenn der Quellcode an die Öffentlichkeit gelange.
Jeder vierte Linksextreme verschlüsselt
Henzler verteidigte zudem die Möglichkeit, mit Hilfe der Onlinedurchsuchung die Inhalte von Computern ausspähen zu können. Immer mehr Verdächtige würden ihre Festplatten verschlüsseln. Um dennoch an Daten zu gelangen, müssten die Ermittler den Täter bei geöffnetem Rechner erwischen. Manche Verdächtige nutzten sogar RFID-Chips, die beim Durchschreiten einer Tür automatisch den Rechner sperrten und die Inhalte verschlüsselten. Bei politisch motivierter Kriminalität aus dem linken Spektrum sei von 125 Datenträgern fast jeder vierte verschlüsselt gewesen, heißt es in Henzlers Stellungnahme.
Der Nürnberger Oberstaatsanwalt Alfred Huber bat die Abgeordneten zunächst eindringlich um die Zustimmung zu dem Vorschlag der Bundesregierung. "Sie müssen uns den Schlüssel zur Verfügung stellen, damit wir auf Augenhöhe mit den Tätern kommen", sagte er und erklärte die Quellen-TKÜ für "absolut unabdingbar". Eher polemisch ergänzte er später, dass es eine politische Frage sei, ob man die organisierte Kriminalität oder Einbrecher überhaupt bekämpfen wolle. "Wir schützen lieber die Daten, oder schützen Sie damit nicht die Täter?", fragte er.
Nur wenige Fälle sollen betroffen sein
Bei den Vertretern der Union im Ausschuss scheint die Erlaubnis für die Staatstrojaner schon ausgemachte Sache zu sein. So wollte die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker lediglich wissen, ob die Behörden den Vertrauensvorschuss des Parlaments künftig auch nicht missbrauchen und die Programme verantwortungsvoll einsetzen würden. Huber geht dabei davon aus, dass die jährlich 6.000 TKÜ-Fälle nicht eins zu eins durch die Quellen-TKÜ ersetzt würden. "Es wird keiner dabei sein, der es nicht wert ist", sagte der Oberstaatsanwalt. Nach Angaben von Greven gab es im vergangenen Jahr lediglich sieben Fälle von akustischer Wohnraumüberwachung. Seiner Ansicht nach werden Fälle der Onlinedurchsuchung "genauso selten vorkommen".
Inwieweit die Koalitionsfraktionen die Formulierungshilfe des Bundesjustizministeriums noch verändern werden, ist derzeit unklar. Für mögliche Diskussionen bleibt nur noch wenig Zeit, da es vor der Sommerpause nur noch zwei Sitzungswochen gibt. Änderungswünsche sind wohl nur noch von der SPD-Fraktion zu erwarten. Doch deren mögliche Richtung ist offen. Buermeyer schlug beispielsweise vor, dass nur solche Exploits ausgenutzt werden dürften, deren Existenz schon den Herstellern bekannt ist. Aber selbst eine Verschärfung ist nicht auszuschließen, denn mehrere Sachverständige forderten, die Gültigkeitsdauer einer Onlinedurchsuchung von einem Monat auf zwei oder drei Monate auszudehnen.
Für etwas Erheiterung in der kontroversen Grundsatzdebatte sorgte lediglich der Osnabrücker Jura-Professor Arndt Sinn. "Das Internet ist nur ein Hype", zitierte er die bekannte Fehleinschätzung von Microsoft-Gründer Bill Gates aus dem Jahr 1993. Ob Sinn damit meinte, dass dies auch für die verschlüsselte Kommunikation gilt? Eine Fehleinschätzung der Bundestagsabgeordneten könnte in diesem Jahr wieder für Arbeit beim Bundesverfassungsgericht sorgen.
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| Anhörung im Bundestag: Beim Staatstrojaner geht es den Experten ums Ganze |
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Die Unschuldsvermutung gilt doch blos vor Gericht. Andernfalls kann der Staatsanwalt...
Und das Schaf den billigsten lohngedumpten Schlachter den wir finden konnten :p
Ich warte ja noch auf den Moment, in dem sich Verdächtige über die angezapfte...
Mag daran liegen, dass die CxU keine Experten einläd sondern ausschließlich Personen die...