Android TV: Google verteilt kostenlosen Streamingstick an Entwickler

Erstmals bietet Google einen Android-TV-Stick an - allerdings nur für Entwickler. Auf der hauseigenen Entwicklerkonferenz hat Google den ADT-2 vorgestellt. ADT-2 ist das Nachfolgemodell des ADT-1(öffnet im neuen Fenster) , einer Android-TV-Streamingbox, die 2014 an Entwickler verteilt wurde und nie regulär auf den Markt gekommen ist. Die Bauform erinnnert stark an Amazons Fire-TV-Boxen. Erste Details dazu wurden vor einem Monat bekannt und es wurde erwartet, dass das Fire-TV-Konkurrenzprodukt als Pixel Player auf den Markt kommen wird. Daraus wird allerdings nichts, der ADT-2 wird nur an Entwickler verteilt, erklärte Google.
Google hat den ADT-2 auf einer Entwicklersession vorgestellt, hielt sich aber mit Details zum Gerät zurück. Klar ist, dass das Gerät 4K- sowie HDR-Unterstützung bieten und mit einer Fernbedienung samt Mikrofon erscheinen wird. Im Vorfeld der Google I/O hatte Google unter anderem Variety(öffnet im neuen Fenster) und Android Police(öffnet im neuen Fenster) weitere Informationen zu dem Gerät mitgeteilt.
Demnach arbeitet die mitgelieferte Fernbedienung mit Bluetooth und das Gerät läuft mit dem Prozessor AMLogic 905X, der auch im aktuellen Fire-TV-4K-Dongle steckt. Dem stehen 2 GByte Arbeitsspeicher und 8 GByte Flash-Speicher zur Seite. Der ADT-2-Stick läuft mit einer Vorabversion von Android P. Google will den Einrichtungsprozess für Kunden vereinfachen. Wer ein Android-TV-Gerät einrichtet und ein Android-Smartphone besitzt, soll den Einrichtungsprozess vereinfacht bekommen.

Über Bluetooth nimmt das Android-TV-Gerät dann Kontakt mit dem Smartphone auf, um Anmeldedaten auszutauschen. Die Daten für das Google-Konto werden dann automatisch auf das Android-TV-Gerät übertragen. Der Nutzer spart sich die Eingabe dieser Daten über eine Fernbedienung. Unklar ist hierbei, ob dazu auch ein Android-P-Smartphone erforderlich ist oder ob es auch mit Smartphones funktioniert, die mit einer älteren Android-Version laufen.
Zudem zeigt Android TV alle Streaming-Apps an, die der Nutzer auf seinem Smartphone bereits installiert hat. Der Anwender kann dann entscheiden, ob er diese auf dem Android-TV-Gerät installieren möchte. Dabei werden bei Bedarf die betreffenden Anmeldedaten übertragen, so dass sich der Nutzer die Eingabe von Benutzername und Kennwort spart.
Android-TV-Gerät für Entwickler fehlt
Der ADT-2-Stick wurde erforderlich, weil es derzeit kein Android-TV-Gerät gibt, auf dem die kommende Android-Hauptversion getestet werden kann. Denn Google hat den Nexus Player aus dem Support genommen - dieser war das einzige Android-TV-Gerät, das aktuelle Android-Updates erhalten hatte. Aber Android P erhält das Gerät nicht mehr.
Über eine spezielle Anmeldeseite können sich Entwickler für den Erhalt des ADT-2(öffnet im neuen Fenster) registrieren und sollen diesen im Sommer 2018 erhalten. Allerdings verteilt Google das Gerät nicht an Entwickler in Deutschland, sofern diese keine US-Adresse angeben können.
JBL und Google planen Android-TV-Soundbar
Es gibt einen einfachen Grund, warum das Gerät nicht regulär an Kunden verkauft wird. Das Gerät stammt aus der Android-TV-Abteilung von Google und wurde nicht von der Hardwareabteilung entwickelt. Diese entscheidet aber darüber, welche Geräte von Google verkauft werden. Und offenbar will Googles Hardwareabteilung keine Konkurrenz zu Amazons Fire-TV-Geräten anbieten. Möglicherweise will Google auch verhindern, dass ein preisgünstiges Konkurrenzprodukt zum Chromecast angeboten und damit möglicherweise der Absatz der Chromecast-Sticks gefährdet wird. Alle Funktionen eines Chromecast deckt ein Android-TV-Gerät ab.
Zusammen mit JBL hat Google ein anderes Android-TV-Produkt entwickelt: die Link Bar , eine Soundbar, die als Streaminggerät und als smarter Lautsprecher zugleich dient. Denn neben Android TV läuft der Google Assistant eigenständig auf dem Gerät. Dieser ist zwar Bestandteil von Android TV, agiert aber nicht autark, wie bei der Soundbar. Die Link Bar soll im Herbst 2018 auf den Markt kommen, ein Preis ist bisher nicht bekannt.




