Android-Sicherheit: Google kann nicht ohne weiteres geschützte Geräte entsperren

Google soll auf Anordnung der US-Strafverfolgung die Möglichkeit haben, den Passwortschutz von bestimmten Android-Smartphones aus der Ferne zu umgehen. Diesen Eindruck erweckt ein Sicherheitsbericht(öffnet im neuen Fenster) des Bezirksstaatsanwalts von Manhattan in New York City. Auf diese Weise sollen Staatsanwälte und die Polizei Zugriff auf beschlagnahmte gesperrte Smartphones von Verdächtigen erhalten.
Google: kein Zugriff auf passwortgeschützte Geräte
Verschiedene Medien griffen den Bericht auf und berichteten von einer bisher nicht bekannten Hintertür. Ein Mitarbeiter des Android-Sicherheitsteams widerspricht dieser Darstellung jetzt auf Google+(öffnet im neuen Fenster) : "Google verfügt über keine Möglichkeiten, ein Android-Gerät zu entsperren, das mit einer PIN, einem Passwort oder einem Fingerabdruck gesichert ist" , schreibt Adrian Ludwig. "Das betrifft alle Versionen von Android und ist unabhängig davon, ob das Gerät verschlüsselt ist oder nicht" .
Bei einigen Geräten kann Google allerdings tatsächlich die Bildschirmsperre aushebeln: Dies betrifft Smartphones und Tablets, die über ein Muster entsperrt werden und mit einer Android-Version unterhalb von Android 5.0 laufen. Bis Android 5.0 gab es eine Wiederherstellungsfunktion für den Fall, dass Nutzer ihr Muster vergessen haben; über diese konnten offenbar auch Strafverfolgungsbehörden entsprechende Geräte entsperren.
Diese Recovery-Funktion sei Ludwig zufolge allerdings mit Android 5.0 abgeschafft worden. Android-Geräte mit einer älteren Version sollen auf jeden Fall nicht aus der Ferne entsperrbar sein, wenn sie mit einem Passwort oder einer PIN gesichert sind. Über den Android Device Manager (ADM) können diese Sicherheitsmechanismen nicht übergangen werden, damit kann lediglich ein ungesperrtes Gerät mit einem Passwortschutz versehen oder gelöscht werden – was nicht im Sinne der Strafverfolgungsbehörden sein dürfte.
Eingabe des ADM sorgt für Verwirrung
Wie im Thread zu Ludwigs Statement festgestellt wurde, fragt der ADM allerdings tatsächlich bei passwortgeschützten Geräten danach, ob er ein neues Passwort setzen soll. Dies sei ein Fehler im UI der Anwendung, wie Ludwig erklärt: Der ADM erkennt nicht, dass auf dem betreffenden Gerät bereits ein Passwortschutz existiert. Das Passwort kann neu gesetzt werden, dieser Request wird allerdings nicht akzeptiert. Der Passwortschutz bleibt demnach unverändert erhalten, wie Ludwig an zwei seiner Geräte ausprobiert hat. Ein weiterer Nutzer bestätigt dieses Verhalten.
Hintergrund des Berichts des Bezirksstaatsanwalts ist die Ansicht der Strafverfolgungsbehörden, dass Verschlüsselung und Passwortschutz von Smartphones zwar generelle Vorteile für die Bevölkerung bieten, die Strafverfolgung aber erschweren. Die von Herstellern wie Apple und Google ermöglichten Sicherheitsmaßnahmen werden am Ende des Berichts als "fehlgeleitet und gefährlich" bezeichnet.



