Android: Oracle kann Google doch wegen Java-APIs belangen
Oracle will über eine Milliarde US-Dollar von Google wegen der Nutzung von Java-APIs und kam dem mit einem Urteil jetzt näher. Java-Technik ist ein integraler Bestandteil von Googles Smartphone-Betriebssystem Android.

Oracle darf sich doch Hoffnung auf Zahlungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Google machen. Ein Berufungsgericht in Washington hob die Entscheidung einer Vorinstanz auf (PDF), die dies abgewiesen hatte. Oracle verlangt von Google mehr als eine Milliarde US-Dollar mit dem Argument, der Internetkonzern habe Teile seiner Java-Software widerrechtlich für Android genutzt. Über eine mögliche Entschädigung muss nun ein anderes Gericht entscheiden.
Oracle verlor zuvor im Juni 2012 im Rechtsstreit mit Google um 37 Java-APIs vor dem District Court von Nordkalifornien und legte dagegen Berufung ein. Das Unternehmen hatte Google unter anderem wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt, da Google nach Ansicht von Oracle durch die Nutzung der Java-APIs in seinem mobilen Betriebssystem Android gegen Oracles Urheberrechte verstößt. Google hatte dies zurückgewiesen und angeführt, die APIs seien nicht urheberrechtlich zu schützen, so dass sie jeder verwenden könne. Der zuständige Richter William Alsup gab in diesem Punkt Google recht und entschied, dass die 37 von Oracle angeführten APIs nicht urheberrechtlich geschützt sind.
Java-Technik ist ein integraler Bestandteil von Googles Smartphone-Betriebssystem Android. Das System läuft zwar auf einem Linux-Kernel, Applikationen werden aber in der Dalvik Virtual Machine ausgeführt. Dabei handelt es sich streng genommen zwar um keine Java Virtual Machine, doch können Java-Klassen in das Dalvik-Format .dex umgewandelt werden. Applikationen für Android werden daher in der Programmiersprache Java geschrieben. Android bringt zudem Klassenbibliotheken mit, die die Kernfunktionen der Java-Bibliotheken abdecken.
Mit der Übernahme von Sun für 7,4 Milliarden US-Dollar sicherte sich Oracle auch die Rechte an Java.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Nur hat das binäre Datenformat von MS nicht mehr viel mit DOCX als ISO Standard zu tun
Larry Ellison mit mehr als 25% der Anteile dürfte da vermutlich etwas gegen haben.
Wie begründet das Berufungsgericht seine Entscheidung?
Wer etwas zu verkaufen hat kann verlangen was er will, wenn das dem potentiellen Kunden...