Android: Muss Motorola wirklich keine Updates für fünf Jahre bringen?
Motorola bietet für einige seiner neuen preiswerten Smartphones nur zwei Jahre lang Software-Updates an. Das ist zum einen verglichen mit der Konkurrenz wenig, steht aber zum anderen auch im Gegensatz zur neuen Ökodesign-Verordnung der EU, die einen Unterstützungszeitraum von fünf Jahren vorsieht.
Seit einigen Wochen verweisen verschiedene Medien(öffnet im neuen Fenster) immer wieder auf Differenzen bei den Übersetzungen, die sich unterschiedlich auslegen lassen. Motorola würde sich an die englische Übersetzung halten und dürfe daher weniger als fünf Jahre lang Updates anbieten. Aber hat Motorola wirklich ein Schlupfloch gefunden? So einfach scheint es nicht zu sein.
Auslöser dieser Vermutungen ist die englische Version(öffnet im neuen Fenster), in der es übersetzt lautet: "Ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Inverkehrbringens bis mindestens fünf Jahre nach diesem Zeitpunkt müssen Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte, wenn sie Sicherheitsupdates, Korrekturupdates oder Funktionsupdates für ein Betriebssystem bereitstellen, diese Updates kostenlos für alle Einheiten eines Produktmodells mit demselben Betriebssystem zur Verfügung stellen."
Hat Motorola wirklich ein Schlupfloch gefunden?
Interpretiert wird dies von einigen Medien (und offenbar auch einer finnischen Behörde(öffnet im neuen Fenster)) so, dass Hersteller gar nicht dazu verpflichtet sind, Updates zu veröffentlichen. Andere glauben, dass es reicht, dass ein Update einfach fünf Jahre lang angeboten wird – nicht aber, dass fünf Jahre lang auch neue Aktualisierungen erscheinen müssen.
So einfach scheint die Sache aber nicht zu sein. Zum einen ist etwa die deutschsprachige Version des Gesetzes(öffnet im neuen Fenster) eindeutiger: "Ab dem Datum der Beendigung des Inverkehrbringens und für einen Mindestzeitraum von fünf Jahren sind von Herstellern, Importeuren oder Bevollmächtigten zur Verfügung gestellte Sicherheits-, Korrektur- oder Funktionsaktualisierungen für ein Betriebssystem von diesen kostenlos für alle Einheiten eines Produktmodells mit demselben Betriebssystem zugänglich zu machen."
Hier gibt es keine Formulierung mit "wenn". Bei EU-Gesetzen gibt es keine Originalversion, auf die man sich am Ende berufen kann – alle Versionen sind gleichwertig. Entsprechend können sich Unternehmen auch keine Version herausgreifen, die für sie am günstigsten ist. Im Zweifel werden mögliche sprachliche Differenzen vom Europäischen Gerichtshof untersucht und in Hinsicht auf den Zweck des Gesetzes interpretiert.
EU hat mit Ökodesign-Richtlinie klare Ziele
In diesem Fall dürfte davon auszugehen sein, dass die EU nicht beabsichtigte, dass Smartphone-Hersteller sich um einen längeren Unterstützungszeitraum drücken können. Darauf weisen auch die weiteren Unterpunkte des Abschnittes hin, der die Aktualisierung des Betriebssystems regelt.
In diesen sagt das Gesetz etwa, dass der Zeitraum von fünf Jahren für Updates nicht nur für freiwillige Aktualisierung gilt, sondern auch für die, die "zur Einhaltung des Unionsrechts bereitgestellt werden" – also von anderen rechtlichen Vorgaben abhängen, die Motorola nicht beeinflussen kann.
Außerdem spricht das Gesetz davon, dass auch Updates, die vom "Bereitsteller des Betriebssystems" verfügbar gemacht werden, geliefert werden müssen. Vor diesem Hintergrund erscheint es angesichts der Formulierung in der deutschsprachigen Version der Ökodesign-Richtlinie eher schwierig zu sein, gar keine Updates zu liefern.
Ein Schlupfloch mit Lücken
Am Ende scheint es so, dass Motorola und andere Hersteller sich nicht auf mögliche Unterschiede bei den Übersetzungen berufen können – in der EU gelten alle Sprachvarianten eines Gesetzes und damit auch die eindeutigeren Versionen. Die nachfolgenden Punkte des betreffenden Abschnittes zum Updatezeitraum legen zudem nahe, dass der EU an verlässlichen Updates über einen Zeitraum von fünf Jahren gelegen ist. Ein Schlupfloch sieht anders aus.
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