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Android: Muss Motorola wirklich keine Updates für fünf Jahre bringen?

Immer wieder wird behauptet, dass Motorola eine schwammige Formulierung in der Ökodesign-Richtlinie der EU ausnutzt, um keine Updates zu liefern. Aber stimmt das?
/ Tobias Költzsch
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Das neue Moto G17 etwa bekommt nur zwei Jahre lang Updates. (Bild: Motorola/Montage: Golem.de)
Das neue Moto G17 etwa bekommt nur zwei Jahre lang Updates. Bild: Motorola/Montage: Golem.de
Inhalt
  1. Android: Muss Motorola wirklich keine Updates für fünf Jahre bringen?
  2. EU hat mit Ökodesign-Richtlinie klare Ziele

Motorola bietet für einige seiner neuen preiswerten Smartphones nur zwei Jahre lang Software-Updates an. Das ist zum einen verglichen mit der Konkurrenz wenig, steht aber zum anderen auch im Gegensatz zur neuen Ökodesign-Verordnung der EU, die einen Unterstützungszeitraum von fünf Jahren vorsieht.

Seit einigen Wochen verweisen verschiedene Medien(öffnet im neuen Fenster) immer wieder auf Differenzen bei den Übersetzungen, die sich unterschiedlich auslegen lassen. Motorola würde sich an die englische Übersetzung halten und dürfe daher weniger als fünf Jahre lang Updates anbieten. Aber hat Motorola wirklich ein Schlupfloch gefunden? So einfach scheint es nicht zu sein.

Auslöser dieser Vermutungen ist die englische Version(öffnet im neuen Fenster) , in der es übersetzt lautet: "Ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Inverkehrbringens bis mindestens fünf Jahre nach diesem Zeitpunkt müssen Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte, wenn sie Sicherheitsupdates, Korrekturupdates oder Funktionsupdates für ein Betriebssystem bereitstellen, diese Updates kostenlos für alle Einheiten eines Produktmodells mit demselben Betriebssystem zur Verfügung stellen."

Hat Motorola wirklich ein Schlupfloch gefunden?

Interpretiert wird dies von einigen Medien (und offenbar auch einer finnischen Behörde(öffnet im neuen Fenster) ) so, dass Hersteller gar nicht dazu verpflichtet sind, Updates zu veröffentlichen. Andere glauben, dass es reicht, dass ein Update einfach fünf Jahre lang angeboten wird – nicht aber, dass fünf Jahre lang auch neue Aktualisierungen erscheinen müssen.

So einfach scheint die Sache aber nicht zu sein. Zum einen ist etwa die deutschsprachige Version des Gesetzes(öffnet im neuen Fenster) eindeutiger: "Ab dem Datum der Beendigung des Inverkehrbringens und für einen Mindestzeitraum von fünf Jahren sind von Herstellern, Importeuren oder Bevollmächtigten zur Verfügung gestellte Sicherheits-, Korrektur- oder Funktionsaktualisierungen für ein Betriebssystem von diesen kostenlos für alle Einheiten eines Produktmodells mit demselben Betriebssystem zugänglich zu machen."

Hier gibt es keine Formulierung mit "wenn" . Bei EU-Gesetzen gibt es keine Originalversion, auf die man sich am Ende berufen kann – alle Versionen sind gleichwertig. Entsprechend können sich Unternehmen auch keine Version herausgreifen, die für sie am günstigsten ist. Im Zweifel werden mögliche sprachliche Differenzen vom Europäischen Gerichtshof untersucht und in Hinsicht auf den Zweck des Gesetzes interpretiert.


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