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EU hat mit Ökodesign-Richtlinie klare Ziele

In diesem Fall dürfte davon auszugehen sein, dass die EU nicht beabsichtigte, dass Smartphone-Hersteller sich um einen längeren Unterstützungszeitraum drücken können. Darauf weisen auch die weiteren Unterpunkte des Abschnittes hin, der die Aktualisierung des Betriebssystems regelt.

In diesen sagt das Gesetz etwa, dass der Zeitraum von fünf Jahren für Updates nicht nur für freiwillige Aktualisierung gilt, sondern auch für die, die "zur Einhaltung des Unionsrechts bereitgestellt werden" – also von anderen rechtlichen Vorgaben abhängen, die Motorola nicht beeinflussen kann.

Außerdem spricht das Gesetz davon, dass auch Updates, die vom "Bereitsteller des Betriebssystems" verfügbar gemacht werden, geliefert werden müssen. Vor diesem Hintergrund erscheint es angesichts der Formulierung in der deutschsprachigen Version der Ökodesign-Richtlinie eher schwierig zu sein, gar keine Updates zu liefern.

Ein Schlupfloch mit Lücken

Am Ende scheint es so, dass Motorola und andere Hersteller sich nicht auf mögliche Unterschiede bei den Übersetzungen berufen können – in der EU gelten alle Sprachvarianten eines Gesetzes und damit auch die eindeutigeren Versionen. Die nachfolgenden Punkte des betreffenden Abschnittes zum Updatezeitraum legen zudem nahe, dass der EU an verlässlichen Updates über einen Zeitraum von fünf Jahren gelegen ist. Ein Schlupfloch sieht anders aus.


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