Android: Googles Bedingungen an Hardwarehersteller
Will ein Hardwarehersteller Android-Geräte mit den Google-Apps verkaufen, muss er bestimmte Bedingungen von Google erfüllen. Welche das im Detail sind, enthüllen nun bekanntgewordene als vertraulich eingestufte Gerichtsdokumente.

Seit langem ist bekannt, dass Google den Herstellern von Android-Geräten Vorgaben macht - jedenfalls dann, wenn sie die Google-Apps mit ausliefern wollen, die den Zugriff auf die Google-Dienste abdecken. Dazu gehören neben dem Play Store auch eine Reihe von anderen Google-Diensten. Weitere Details dazu sind nun im Rahmen des Prozesses zwischen Google und Oracle um mögliche Patentverletzungen bekanntgeworden, in dem es auch um Verträge zwischen Google und den Hardwareherstellern Samsung und HTC ging. Diese Verträge hat der US-Professor Benjamin Edelman veröffentlicht und verraten, welche Vorgaben Google den Herstellern von Android-Geräten macht.
Bei Google heißt die betreffende Vereinbarung Mobile Application Distribution Agreement, kurz: MADA. Diese müssen die Gerätehersteller unterschreiben, wenn sie ihre Android-Geräte mit den Google-Apps bestücken wollen. Der Vertrag sieht vor, dass uneingeschränkt alle Google-Apps installiert sein müssen. Dazu gehören der Play Store, die Google-Maps-App, die Gmail-App, die Youtube-App, die Google-Play-Music-App und weitere.
Play Store und Google-Suche müssen auf dem Startbildschirm sein
Die Google-Suche und der Play Store müssen direkt vom Standardstartbildschirm aus erreichbar sein. Alle anderen Google-Apps dürfen nur einen Klick vom Startbildschirm entfernt sein. Sie müssen also entweder auf der obersten Ebene der App-Übersicht (App-Drawer) zu finden sein oder können sich in einem Ordner auf dem Startbildschirm befinden. Somit dürfte ein Hersteller die Google-Apps also in der App-Übersicht nicht in einem Ordner ablegen.
Zudem werden die Gerätehersteller dazu verpflichtet, Google als Standardsuchmaschine einzurichten. Das kann der Nutzer zwar ändern, aber die Hersteller dürfen es nicht modifizieren. All diese Informationen sind als vertraulich gekennzeichnet und Gerätehersteller müssen Stillschweigen über die Verträge bewahren.
Edelman zitiert aus den Verträgen, die Google mit HTC und Samsung in den Jahren 2010 und 2011 geschlossen hat, die im Rahmen der Gerichtsverhandlung Verwendung fanden und eigentlich nur für Rechtsanwälte gedacht sind. Edelman kritisiert, dass Gerätehersteller nicht nur etwa den Play Store lizenzieren können, sondern dann auch alle anderen von Google festgelegten Dienste installieren müssen.
Edelman betont, dass er beratend für andere Unternehmen tätig ist, die mit Google in Konkurrenz stehen, unter anderem Microsoft. Er sieht das Verhalten von Google als wettbewerbsschädlich, weil damit verhindert werde, dass Gerätehersteller einzelne Google-Apps durch bessere Alternativen ersetzen können. Die Hersteller dürfen ihre Geräte aber mit Apps ausliefern, die vergleichbare Funktionen liefern. So kann etwa ein alternativer App-Shop oder ein anderer Kartendienst vorhanden sein.
Gerätebesitzer können Google-Apps deaktivieren
Gerätekäufer können die Google-Apps nicht ohne weiteres deinstallieren. Allerdings lassen sich diese auf manchen Geräten in den App-Einstellungen deaktivieren. Dann tauchen die betreffenden Icons nicht mehr auf dem Gerät auf. Auf allen Geräten steht diese Funktion allerdings nicht zur Verfügung.
Wer sich an die von Google aufgestellten Vereinbarungen nicht hält, darf seine Geräte nicht mit der Play-Store-App ausliefern. So ist es etwa bei Amazon und seinen Fire-Tablets, die mit einem Android-Fork arbeiten und ohne all die typischen Google-Apps laufen.
Während die großen Hersteller von Android-Geräten ihre Geräte mit den Google-Apps ausliefern, gibt es vor allem in Indien und China Hersteller, die auf die Google-Dienste verzichten und ihre Android-Geräte ohne anbieten. Von den 77 Prozent Android-Smartphones laufen 25 Prozent nicht mit den Google-Apps.
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Das stimmt so nicht! Es gibt Windows Varianten bei denen der Hersteller frei wählen kann...
Nur weil irgendwas kein Geld kostet ist es noch lange nicht umsonst!!! Und genau das ist...
Bei meinem Smartphone habe ich Android gar nicht erst starten lassen sondern gleich...
Ich erinnere mich da doch recht genau dran, und damals hab ich auch so geredet wie du...