Android: Google verbietet Werbung auf dem Sperrbildschirm
Google hat die Richtlinien für Entwickler(öffnet im neuen Fenster) bezüglich erlaubter Werbung geändert. Künftig ist es nicht mehr erlaubt, dass Apps ohne weiteres Werbeanzeigen auf dem Sperrbildschirm anzeigen. Vor einiger Zeit untersagte Google bereits Werbung in der Benachrichtigungszeile.
Nur Apps für den Sperrbildschirm dürfen diesen als Werbefläche nutzen
Der Sperrbildschirm als Nutzungsfläche ist nun ausschließlich Apps vorbehalten, die dort auch anwendungsbezogene Informationen anzeigen. Das können beispielsweise Musikplayer oder Wetter-Apps sein.
Solche Apps dürfen, zusammen mit den eigentlichen Informationen, die sie bieten, auch Werbung anzeigen. Sollte eine App hingegen den Sperrbildschirm nicht nutzen, darf diese dort auch keine Werbeanzeigen darstellen.
In den Entwicklerrichtlinien für Werbung schreibt Google: "Nur wenn Apps ausschließlich auf den Sperrbildschirm ausgerichtet sind, dürfen über sie Werbung oder Funktionen eingeführt werden, mit denen das gesperrte Display eines Geräts monetarisiert wird."
Unter dieser Regelung dürfte es beispielsweise auch für Musik-Player nicht erlaubt sein, Werbung auf dem Sperrbildschirm anzuzeigen. Viele Apps dürften an der Bedingung, ausschließlich auf den Sperrbildschirm ausgerichtet zu sein, scheitern.
ES File Explorer ist negatives Beispiel
In der Vergangenheit machten App-Entwickler nicht immer gute Erfahrungen mit Werbung auf dem Sperrbildschirm. So zeigten beispielsweise die Entwickler des ES File Explorers(öffnet im neuen Fenster) auf dem Lockscreen Werbung für eine fragwürdige Akku-Booster-Funktion. Nach kurzer Zeit entfernte(öffnet im neuen Fenster) das Unternehmen diese Werbung dann wieder, da Nutzer lautstark dagegen protestiert hatten.
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