Andreas Gassen: Kassenärzte-Chef fordert Ende der Telefon-Krankschreibung

Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), unterstützt die Kritik von Friedrich Merz am deutschen Krankenstand , wie der Tagesspiegel berichtet(öffnet im neuen Fenster) . Der KBV-Chef sieht in der telefonischen Krankschreibung ein grundlegendes Problem(öffnet im neuen Fenster) .
Gassen argumentierte gegenüber dem Tagesspiegel, dass am Telefon niemand zuverlässig beurteilen könne, ob eine Person tatsächlich arbeitsunfähig sei. Die Regelung aus der Coronazeit, die möglicherweise infektiöse Patienten von den Praxen fernhalten sollte, habe heute keine Grundlage mehr.
Der KBV-Vorsitzende verwies auf den internationalen Vergleich. Deutschland weise demnach einen der höchsten Krankenstände innerhalb der OECD und EU auf. Gleichzeitig arbeiteten die Deutschen weniger als die Beschäftigten in den meisten anderen Ländern und gingen verhältnismässig früh in Rente.
Gassen plädiert für Karenztage nach internationalem Vorbild
Neben der Abschaffung der Telefon-AU forderte Gassen eine weitere weitreichende Änderung: Die Pflicht zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach den ersten drei Krankheitstagen solle ebenfalls entfallen. Stattdessen könnten diese Tage arbeitsvertraglich geregelt werden, wie es in anderen Ländern bereits praktiziert werde. Schon jetzt können Arbeitsverträge abweichende Änderungen enthalten, etwa eine AU-Pflicht ab dem ersten Tag.
Der Mediziner spricht sich für Karenztage oder Bonussysteme aus. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall solle grundsätzlich bestehen bleiben, da sie für wirklich erkrankte Menschen wichtig sei. Sie sei jedoch ursprünglich nicht für leichte Erkältungen oder Kopfschmerzen nach einer durchfeierten Nacht konzipiert worden.
Gassen: Einsparung von Millionen Arztbesuchen bei Änderung der AU-Pflicht
Durch die vorgeschlagenen Massnahmen ließen sich nach Gassens Einschätzung jährlich rund 27 Millionen Arzt-Patienten-Kontakte einsparen. Diese seien aus medizinischer Sicht unnötig und belasteten die ohnehin überlasteten Praxen zusätzlich.
Gassen räumte ein, dass die grosse Mehrheit der Beschäftigten das System nicht missbrauche. Bei kurzen Fehlzeiten von ein bis drei Tagen sei aus medizinischer Sicht keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich – weder telefonisch noch durch einen Praxisbesuch.