Andrea Voßhoff: Keine Einwände gegen Gesichtserkennungstest in Berlin

Die deutschen Datenschützer haben große Bedenken gegen einen flächendeckenden Einsatz von Gesichtserkennungssoftware in Bahnhöfen. Tests zu deren Vorbereitung findet die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hingegen akzeptabel.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Die Videoüberwachung des öffentlichen Raums soll automatisiert werden.
Die Videoüberwachung des öffentlichen Raums soll automatisiert werden. (Bild: Getty Images/Staff)

Der von den Sicherheitsbehörden geplante Test biometrischer Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz geht aus Sicht der Bundesbeauftragen für Datenschutz in Ordnung. Das Projekt sei "für sich genommen noch nicht als schwerwiegender Eingriff zu sehen", sagte Andrea Voßhoff auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Das ändere allerdings nichts an "grundsätzlichen Bedenken" gegen diese Technik. "Sollten derartige Systeme später einmal in den Echtbetrieb gehen, wäre dies ein erheblicher Grundrechtseingriff", sagte Voßhoff.

Mit Blick auf einen tatsächlichen Einsatz solcher Technik in Zukunft stelle sich die Frage, mit welchen Daten die Videobilder abgeglichen werden sollten, sagte Voßhoff. "Nur mit bekannten terroristischen Gefährdern, mit weiteren Datenbeständen der Polizeien oder sogar mit umfassenden nicht polizeilichen Datenbeständen?"

Datenschützer haben große Bedenken

Bei automatisierter Gesichtserkennung werden per Videoüberwachung erfasste Gesichter mit Aufnahmen in Datenbanken abgeglichen. Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte in der vergangenen Woche bekanntgegeben, dass solche Systeme vom dritten Quartal 2017 an am Bahnhof Südkreuz erprobt werden sollen. Verantwortlich sind demnach das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei. Deshalb ist Voßhoff die zuständige Datenschützerin. Der Test soll bis zu sechs Monate dauern. Den Behörden geht es darum, die technischen Möglichkeiten unter realen Bedingungen auszuloten. Die Vergabeverfahren sind laut BMI in Vorbereitung.

Die Datenschützer von Bund und Ländern hatten Ende März erklärt, sie hielten den Einsatz biometrischer Gesichtserkennungssoftware in Überwachungskameras für rechtswidrig (PDF). Es handele sich um einen besonders schweren Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, hieß es. "Der Einsatz von Videokameras mit biometrischer Gesichtserkennung kann die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit anonym zu bewegen, gänzlich zerstören", hieß es. Außerdem bestehe das Risiko der falschen Identifizierung.

Tests nur mit Freiwilligen

Beim Berliner Test sieht ein Datenschutzkonzept Einschränkungen vor: Ein Datenabgleich werde "zunächst nur mit einer begrenzten Zahl von Personen durchgeführt, die sich als Testpersonen freiwillig zur Verfügung gestellt haben", sagte Voßhoff. Laut BMI sollen Menschen geworben werden, die bereit sind, dass Fotos von ihnen in einer Datenbank zum Abgleich hinterlegt werden. Auch sollen Hinweise zur Testzone ermöglichen, dass Passanten diese leicht umgehen können.

Die Deutsche Bahn baut nach eigenen Angaben in Zusammenarbeit mit dem BMI und der Bundespolizei ihre Videoanlagen "kontinuierlich aus". Die Bundespolizei hat nach Angaben der Regierung (PDF) bereits Zugriff auf 6.400 Überwachungskameras der Bahn. Allein am Bahnhof Südkreuz sollen 80 Kameras installiert sein.

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