Anbieterwechsel: Bußgelder gegen drei Provider verhängt
In rund 4.500 Fällen hat es laut Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr Unterbrechungen beim Anbieterwechsel gegeben. Drei Unternehmen müssen nun wegen wiederholter Verstöße eine hohe Strafe zahlen.

Die Bundesnetzagentur hat gegen drei große Telekommunikationsunternehmen Bußgelder in Höhe von jeweils 75.000 Euro verhängt. Das teilte die Behörde am Mittwoch in Bonn mit. Die Unternehmen hätten gegen ihre Pflichten beim Anbieterwechsel verstoßen. "Endkunden sollen vor langwierigen Ausfällen beim Anbieterwechsel geschützt werden. Die Unterbrechung darf nicht länger als einen Kalendertag andauern", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Die Namen der Firmen wurden nicht genannt. Nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters handelt es sich dabei um 1&1, Vodafone und O2.
Im vergangenen Jahr habe es in rund 4.500 Fällen eine Versorgungsunterbrechung beim Anbieterwechsel gegeben. Die Zahl der Beschwerden war höher und liegt laut Netzagentur noch nicht für das ganze Jahr vor. Im Zeitraum von Mai 2012 bis August 2013 habe es 20.000 Beschwerden gegeben, teilte die Behörde auf Anfrage von Golem.de mit.
Gesetzliche Pflichten verletzt
Der Netzagentur zufolge verletzten die Firmen wiederholt ihre gesetzlichen Pflichten beim Anbieterwechsel. "Verbraucher waren so längeren Versorgungsunterbrechungen und den damit verbundenen Belastungen ausgesetzt. Dies ist ein Zustand, den wir nicht akzeptieren", sagte Homann. Gegen einen weiteren großen deutschen Anbieter, laut Reuters die Deutsche Telekom, laufe ein Verfahren. Auf die vier Firmen entfielen 70 Prozent der registrierten Beschwerden. Die Bußgeldobergrenze bei Verstößen beim Anbieterwechsel liegt demnach bei jeweils 100.000 Euro. Zugunsten der betroffenen Anbieter sei berücksichtigt worden, dass sich diese an einer branchenübergreifenden Erarbeitung und Einführung automatisierter Schnittstellen zur Verbesserung des Wechselprozesses beteiligten. Dieser Prozess sei allerdings noch nicht erfolgreich abgeschlossen.
Telefonkunden können sich bei der Netzagentur über Probleme beim Anbieterwechsel beschweren. "Wir gehen dann gezielt auf die im Einzelfall betroffenen Unternehmen zu, um einen zügigen und erfolgreichen Abschluss des Anbieterwechsels zu erreichen", sagte Homann. Die Geldbußen sind laut Netzagentur noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Amtsgericht Bonn entscheidet.
Nachtrag vom 19. Februar 2014, 14:35 Uhr
Wir haben die Namen der betroffenen Firmen ergänzt. Zudem haben wir die Zahl der Beschwerden korrigiert. Die in einer früheren Version genannte Zahl von 4.500 bezog sich auf die registrierten Fälle einer Versorgungsunterbrechung.
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