Anaphylaktischer Schock: Disney stellt sich doch der Klage wegen Todesfalls

Disney wird sich der Klage eines New Yorkers wegen des Todes seiner Frau nach einem Essen in einem Disney-World-Restaurant stellen. Wie unter anderem The Verge(öffnet im neuen Fenster) berichtet, verzichtet der Unterhaltungskonzern nun doch darauf, die Klage unter Berufung auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Disney+ abzuwehren .
Mit dieser Taktik verursachte Disney ein großes und vor allem negatives Medienecho. Der Kläger Jeffrey Piccolo verklagte Disney auf Schadensersatz in Höhe von 50.000 US-Dollar, nachdem seine Ehefrau nach dem Essen in einem Restaurant im Disney World Resort in Florida an einem anaphylaktischen Schock verstorben war. Das Paar hatte sich mehrfach versichern lassen, dass keine Allergene im Essen enthalten waren.
Disney argumentierte, dass Piccolo keine Klage einreichen könne und sich die Parteien höchstens außergerichtlich einigen könnten. Als Grund führte der Konzern an, dass Piccolo im Jahr 2019 einen Probemonat lang Disney+ verwendete, mit dessen AGB sich Nutzer verpflichten, sämtliche Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Auch die AGB der Webseite, über die die Familie die Eintrittskarten kaufte, haben einen vergleichbaren Passus.
Disney ändert Taktik zum dritten Mal
Nachdem der Fall bekannt wurde, entwickelte sich das Medienecho für Disney nicht gerade positiv. Entsprechend äußert sich das Unternehmen nun merklich anders: "Angesichts der besonderen Umstände dieses Falles sind wir der Meinung, dass diese Situation ein sensibles Vorgehen erfordert, um schnell eine Lösung für die Familie, die einen so schmerzlichen Verlust erlitten hat, zu finden" , erklärt Disney-Manager Josh D'Amaro in einem Statement.
"Wir haben daher beschlossen, auf unser Recht auf ein Schiedsverfahren zu verzichten und die Angelegenheit vor einem Gericht verhandeln zu lassen" , erklärt D'Amaro. Disney ändert damit seine Verteidigungstaktik in dem Fall schon zum dritten Mal: Zunächst argumentierte der Konzern, dass das Restaurant im Disney World Resort nicht von Disney selbst betrieben werde. Danach versuchte Disney, eine Klage über die AGB abzuwehren. Wann der Prozess beginnen wird, ist noch nicht bekannt.