Amtsgericht Starnberg: Google muss für Fakeshop-Schaden aufkommen
Google muss einen Schaden ersetzen, der einem Verbraucher durch eine Bestellung bei einem Fakeshop entstanden ist. Der Nutzer aus Bayern landete wegen einer Google-Anzeige bei dem Fakeshop. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kommentierte am 29. Juli 2026: "Das Urteil ist ein wichtiges Signal. Auch Untersuchungen der Verbraucherzentrale haben gezeigt, dass Plattformen ihren Pflichten nicht nachkommen, illegale Inhalte wie Anzeigen für Fakeshops zu entfernen."
Die Plattformen verdienten Geld mit diesen Werbeanzeigen und profitierten vom Betrug. Das müsse ein Ende haben. "Wenn Plattformen ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, müssen sie für den Schaden haften", betonte Pop. Die Verbraucherzentrale bietet einen Fakeshopfinder(öffnet im neuen Fenster) an.
Fahrradträger für knapp 490 Euro
Der Käufer aus Bayern hatte das Angebot in einer Google-Anzeige entdeckt: einen Fahrradträger für knapp 490 Euro. Der Mann überwies das Geld an den vermeintlichen Fahrrad-Shop aus Stuttgart, erhielt die Ware aber nie. Denn es handelte sich um einen Fakeshop.
Ein Urteil des Amtsgerichts Starnberg(öffnet im neuen Fenster) (Aktenzeichen 1 C 198/26) zeigt nun: Google muss für diesen Schaden haften und dem um seinen Auto-Fahrradträger geprellten Mann den Kaufpreis sowie Anwalts- und Gerichtskosten zahlen.
Der Fakeshop sei bereits als ein solcher von anderer Stelle identifiziert und an Google gemeldet gewesen. Das Ausspielen der Anzeige für den Fakeshop an prominenter Stelle ohne weitere Prüfung stelle damit eine Pflichtverletzung dar, heißt es in dem Urteil laut Informationen von dpa.
Berechtigte Erwartung, keine bezahlten betrügerischen Anzeigen ausgespielt zu bekommen
Als Nutzer einer Suchmaschine könne man die berechtigte Erwartung haben, keine bezahlten betrügerischen Anzeigen oder Suchergebnisse ausgespielt zu bekommen.
Das im beschleunigten Verfahren ohne mündliche Verhandlung getroffene Urteil ist zunächst nicht zwingend für andere Gerichte bindend, da es sich um eine amtsgerichtliche Einzelfallentscheidung handelt. Deswegen bedeutet das Urteil auch nicht, dass Suchmaschinenbetreiber in solchen Fällen automatisch haften.
Nach Angaben des Passauer Klägeranwalts Sven Galla an dpa gab es bislang seitens Google keine Reaktion auf das Verfahren. Sein Mandant habe die im Urteil auferlegte Summe auch noch nicht erhalten.
Ein Google-Sprecher teilte auf dpa-Anfrage mit: "Das Urteil des Amtsgerichts Starnberg erging ohne Stellungnahme von Google und basiert nur auf den Angaben des Klägers. Wir halten die Entscheidung für fehlerhaft und wir prüfen rechtliche Schritte dagegen."
"Google steht zunehmend in der Kritik, weil Fakeshop-Betreiber die Plattform gezielt einsetzen, um betrügerische Angebote durch bezahlte Anzeigen zu bewerben. Diese Shops erscheinen dadurch prominent in den Suchergebnissen und wirken auf Nutzer zunächst seriös. Problematisch ist, dass Google trotz klarer Richtlinien oft nur verzögert auf Hinweise zu betrügerischen Shops reagiert, wodurch viele Menschen Gefahr laufen, Opfer eines Online-Betrugs zu werden. Kritiker vermuten, dass wirtschaftliche Interessen bei Google eine Rolle spielen, da diese Anzeigen auch Einnahmen generieren – möglicherweise zulasten der Sicherheit der Nutzer", erklärte Rechtsanwalt Sven Galla(öffnet im neuen Fenster) zuvor.
Rechtsanwalt Thomas Höppner sagte zuvor dem Sender SWR in der Sendung Marktcheck(öffnet im neuen Fenster), dass Google mit 20 Millionen Euro allein mit Fakeshops verdient. "Ich denke hier wird man klar Google eine Mitschuld geben müssen.".