Amtsgericht Hamburg: Online-Partnervermittlungen dürfen kein Geld nehmen

Laut einem Gesetz von 1900 darf Heiratsvermittlung nichts kosten - darauf beruft sich nun ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg, und eine Nutzerin eines Vermittlungsportals muss ihre Beiträge nicht zahlen. Eine Berufung ist nicht möglich.

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Amtsgericht Hamburg: Online-Partnervermittlungen dürfen kein Geld nehmen
(Bild: Valery Hache/AFP/Getty Images)

Das Amtsgericht Hamburg hat entschieden, dass Partnervermittlungen im Internet kein Geld für ihre Dienstleistung nehmen dürfen. Das berichtet Roland Rechtsschutz unter Berufung auf den Rechtsanwalt Christian Teppe. Er hat eine Nutzerin vertreten, die von einer Partnerbörse verklagt wurde, weil sie ihre Mitgliederbeiträge nicht zahlte.

Das Gericht beruft sich auf den Paragrafen 656 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aus dem Jahr 1900. Darin heißt es: "Durch das Versprechen eines Lohnes für den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe oder für die Vermittlung des Zustandekommens einer Ehe wird eine Verbindlichkeit nicht begründet." Das Amtsgericht Hamburg habe diesen Grundsatz auf die heutige Zeit übertragen und entschieden, dass Partnervermittlungsportale inzwischen die Aufgaben übernehmen, die früher ein Heiratsvermittler gehabt habe, sagte Teppe.

Urteil gilt nur für die Vermittlung fester Partnerschaften

Dadurch können Heiratsvermittler wie Partnerbörsen für ihre Dienstleistungen kein Geld einfordern - vorausgesetzt die Portale vermitteln feste Partnerschaften. "Das Urteil lässt sich nicht auf sogenanntes C-Dating übertragen, sprich auf Kontaktbörsen und allgemeine Singlebörsen, die oberflächliche Gelegenheitsbekanntschaften vermitteln", erklärte der Anwalt.

Gegen das Urteil vorgehen könne das Kontaktportal nicht: "Wenn der Betrag, um den geklagt wird, unter 600 Euro liegt, kann der Kläger nicht in Berufung gehen. So war es auch in diesem Fall", so Rechtsanwalt Teppe. Was diese Entscheidung langfristig für die zahlreichen Online-Partnerbörsen bedeutet, hängt davon ab, ob weitere Nutzer unter Berufung auf Paragrafen 656 klagen.

Wenn eine Partnerbörse erkläre, sie bringe durch vorherige Matchings, die der Verbraucher noch nicht bezahlt habe, Leute zusammen, die zusammen passten, dann müsse der Kunde nach dem Urteil des Amtsgerichts Hamburg auch nichts bezahlen - weil es eine Partnervermittlung sei. Das erklärte Julia Rehberg, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Hamburg, dem Deutschlandfunk.

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Jols1 14. Mai 2018

Ich habe kostenlose Singlebörsen und kostenpflichtige Partnerbörsen probiert. Die...

TortiMan 22. Aug 2017

Stimme violater absolut zu. Die Leistund die die erbringen ist doch ein Witz. Ich bin...

Maikymaik 29. Apr 2015

Ebenso schreiben hier einige Foristen, dass die betreffenden Gesetze ja, weil sie schon...

Maikymaik 29. Apr 2015

Leider offenbaren hier viele Foristen erschreckend wenig Wissen, dafür umso mehr...



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