Amazon, Zalando, Facebook und Youtube: Anbieter erschweren die Meldung illegaler Inhalte
Betreiber großer Online-Plattformen machen es der Kundschaft immer wieder schwer, illegale Inhalte als Rechtsverstöße zu melden. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (zvbv). Nach den Vorgaben des Digital Services Acts (DSA) seien Unternehmen eigentlich verpflichtet, die Meldung illegaler Inhalte möglichst einfach zu gestalten, betonen die Verbraucherschützer.
Im Zuge der Untersuchung wurden die Melde- und Beschwerdeverfahren auf den fünf Online-Marktplätzen Ali Express, Amazon, Shein, Temu sowie Zalando überprüft. Das Gleiche passierte für die fünf Social-Media-Plattformen Facebook, Instagram, Snapchat, Tiktok und Youtube. Dabei wurde das Meldeverfahren aus unterschiedlichen Nutzerperspektiven untersucht.
Entsprechende Meldeverfahren für illegale Inhalte bieten die Unternehmen zwar an, allerdings seien diese "immer wieder geprägt von technischen Hürden, manipulativen Designs (Dark Patterns) und Intransparenz" , kritisieren die Verbraucherschützer. Die Prüfung erfolgte zwischen dem 9. Oktober 2025 und dem 26. Januar 2026(öffnet im neuen Fenster) .
Das kritisieren Verbraucherschützer
Der Verbraucherzentrale Bundesverband stieß immer wieder auf lange Klickpfade, unübersichtliche Auswahllisten und Doppelungen bei geforderten Angaben, womit die Meldung illegaler Inhalte erschwert werde. Teilweise seien vorgeschriebene Eingangsbestätigungen nicht angekommen und Entscheidungen wurden durch die Plattformen gar nicht oder nicht zeitnah getroffen.
Die Verbraucherschützer sehen technische Hürden und die automatische oder verpflichtende Angabe personenbezogener Daten kritisch, weil dadurch die Meldung illegaler Inhalte möglicherweise abschreckend sein könne. Solche Meldungen müssen eigentlich ohne Nutzerkonto möglich sein, das verweigert aber Amazon komplett und bei vielen Anbietern ist dies nur eingeschränkt möglich.
Eigentlich müssen Anbieter von Social-Media-Diensten spezielle Meldeverfahren für Minderjährige anbieten, damit diese entsprechende Inhalte besonders bequem melden können.
Die Verbraucherschützer bemerkten davon nichts, weil sich "die Meldewege für Minderjährige nicht von denen für Erwachsene unterschieden" hätten. Damit erfüllen die Plattformen aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands nicht die europäischen Leitlinien für altersgerechtes Design.
"Plattformen müssen die Regelungen des DSA endlich vollständig umsetzen und sämtliche Hürden für die Meldung illegaler Inhalte abbauen – oder Konsequenzen in Form von Bußgeldern bekommen" , fordert Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
- Anzeige Hier geht es zum Gimbal DJI OM 4 bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.



