Amazon: Verbraucherschützer bringen den Dash-Button vor Gericht

Verbraucherschützer haben angekündigt, juristisch gegen Amazon vorzugehen. Der Vorwurf lautet, der physische Bestellknopf, genannt Dash-Button, benachteilige den Kunden.

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Amazons Dash-Button beschäftigt die Gerichte in Deutschland.
Amazons Dash-Button beschäftigt die Gerichte in Deutschland. (Bild: Ingo Pakalski/Golem.de)

Amazons Freude über das rege Interesse am Dash-Button erhält einen Dämpfer. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will juristisch gegen Amazon vorgehen und klären lassen, ob der Vertrieb des Dash-Buttons in der jetzigen Form gesetzeskonform ist. Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass der Dash-Button Kunden von Amazon benachteilige. Amazon hatte sich nach Angaben der Verbraucherschützer geweigert, eine Unterlassungserklärung hinsichtlich des monierten Geschäftsgebarens abzugeben.

Verbraucherzentrale sieht rechtliche Verstöße

Der Dash-Button ähnelt einem Klingelknopf und dient dazu, Produkte wie Waschmittel, Tiernahrung oder Rasierklingen auf Knopfdruck nachzubestellen. Jeder Dash-Knopf ist auf ein festgelegtes Sortiment eines einzelnen Herstellers beschränkt.

Die Verbraucherzentrale NRW sieht beim Dash-Button verschiedene rechtliche Verstöße. So fehle auf der Schaltfläche des Buttons der Hinweis, dass per Knopfdruck unmittelbar eine kostenpflichtige Bestellung ausgelöst wird. Dieser Hinweis ist bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr vorgeschrieben. Auch der Dash-Button bediene sich des Internets, um die Bestellung zu übermitteln. Daher gelten diese Regeln auch dafür. Nach Amazons Rechtsauffassung ist ein Druck auf den Dash-Button so eindeutig und klar, dass die Bezeichnung nicht notwendig ist, die von den hiesigen Gesetzen vorgeschrieben wird.

Kunden erhalten wichtige Informationen erst nach dem Kauf

Zudem kritisieren die Verbraucherschützer, dass wichtige Informationen für einen Kauf fehlen. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr müssten wichtige Informationen unmittelbar vor der Bestellung mitgeteilt werden, dazu gehört der Gesamtpreis sowie die wesentlichen Eigenschaften des Produkts. Beim Druck auf den Dash-Button erhält der Kunde diese Informationen aber erst, nachdem der Knopf gedrückt wurde, also nach der Bestellung.

Amazon behalte sich außerdem das Recht vor, Ersatzartikel zu versenden, wenn das gewünschte Produkt nicht verfügbar sein sollte. Das kann etwa ein vergleichbares Produkt derselben Marke, jedoch mit abweichender Füllmenge sein. Die Verbraucherzentrale NRW hält diese Klauseln für unzulässig.

Lieferdatum erst in mehr als vier Wochen

Bestellungen über den Dash-Button werden nicht immer möglichst zügig verschickt, wie es Amazon verspricht. Bei einem Testkauf über den Dash-Button Anfang September erhielten die Verbraucherschützer nach dem Kauf die Information, dass als Lieferdatum für ein Waschmittel der 20. Oktober 2016 genannt wurde. Das ergibt eine Lieferzeit von mehr als vier Wochen. Die Verbraucherschützer wollen zeigen, wie wichtig die Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten vor Vertragsabschluss für Kunden sind.

Von Amazon gab es dazu bisher keinen Kommentar.

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The Insaint 24. Sep 2016

Meine Güte, du Ärmster. Schlimm, wenn man solche Beschwerden hat. Du bestellst...

MickeyKay 19. Sep 2016

Dann möchte ich dich gerne bitten, ein solches Loch (z.B. in einer Fußgängerzone) zu...

MickeyKay 19. Sep 2016

Stella Liebeck ist mir bekannt. ...und wenn man richtig liest, weiß man, dass der guten...

Anonymer Nutzer 19. Sep 2016

Inwiefern? Also ich jedenfalls nicht, denn ich würde Buttons, die kostenpflichtige...



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