Amazon und Ebay: Onlinehändler müssen EU-Partner für Produktsicherheit bieten
Außereuropäische Anbieter bei Amazon und Ebay müssen einen in der EU ansässigen Händler benennen, der für die Sicherheit verantwortlich ist. Wie das praktisch kontrolliert wird, ist fraglich.

Onlinekäufer in der EU werden künftig besser vor gefährlichen Produkten geschützt. Das Europaparlament bestätigte am 30. März 2023 strengere Regeln bei Onlinekäufen. Gefährliche Produkte sollen demnach schneller aus dem Verkehr gezogen und Rückrufe wirkungsvoller werden.
Vorgesehen ist zudem, dass Onlinemarktplätze wie Ebay oder Amazon enger mit den Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten müssen. Die Behörden können anordnen, dass gefährliche Produkte innerhalb von zwei Arbeitstagen aus dem Angebot entfernt werden müssen.
Unternehmen, die Waren in der EU verkaufen wollen, müssen einen in der EU ansässigen Händler benennen, der für die Sicherheit der Produkte verantwortlich ist. So hätten Verbraucher und Behörden bei Problemen mit der Produktsicherheit immer eine Kontaktperson, sagte die CDU-Europaabgeordnete Marion Walsmann.
Außerdem sehen die neuen Regeln vor, dass Informationen über die Sicherheit der Produkte in klarer und leicht verständlicher Sprache angegeben sein müssen.
Im vergangenen Jahr lösten europäische Länder 2.117-mal das Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte aus. In fast jedem vierten Fall handelte es sich um Spielzeug. "Dank dieses Gesetzes schützen wir unsere schwächsten Verbraucher, insbesondere Kinder", sagte Dita Charanzová, die das Gesetz für das Parlament aushandelte.
Produktrückrufe haben bisher kaum Folgen
In den vergangenen Jahren kamen stets mehr als 50 Prozent der als gefährlich eingestuften Produkte aus China. "Mit diesem Gesetz haben wir einen entscheidenden Schritt gegen diejenigen unternommen, die in Europa unsichere Produkte verkaufen", sagte Charanzová. Ob die Plattformbetreiber tatsächlich kontrollieren werden, ob die Anbieter jeweils einen Partner in Europa haben, bleibt dagegen fraglich.
Schätzungen zufolge wird rund ein Drittel der in der EU zurückgerufenen Produkte weiter von Verbrauchern verwendet. Aus diesem Grund gelten für Rückrufe künftig konkrete Regeln. Käufer sollen nicht nur per E-Mail über den Rückruf informiert werden, sondern ihnen muss zugleich eine Reparatur, ein Ersatzprodukt oder eine Erstattung angeboten werden.
Nach der noch ausstehenden Zustimmung der EU-Staaten kann das Gesetz im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Rund eineinhalb Jahre später sollen die Regeln gelten.
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Jetzt mach den Leuten das doch nicht so schwer. Da müssen die ja noch Denken. Verlang...
Oder google Translate auf'm Smartphone.... ....wie das eine mir bekannte Person (Ü70) mit...
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