Amazon Prime Video: Gerichtsurteil als positives Signal für Sammelklage

Das Landgericht München I hat am 17. Dezember 2025 geurteilt , dass Amazon seine Vertragsbedingungen nicht einseitig ändern kann. Konkret ging es um Mehrkosten, die nach der Einführung von zusätzlicher Werbung bei Prime Video erhoben wurden. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Noch einen Schritt weiter geht eine Sammelklage, die die Verbraucherzentrale Sachsen(öffnet im neuen Fenster) gegen den Konzern anstrengt. Die Verbraucherschützer sind der Ansicht, dass alle zahlenden Abonnenten Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren haben. Grund ist, dass die Leistung des Abonnements durch zusätzliche Werbung verschlechtert wurde.
Frist läuft zum Jahresende ab
An der Sammelklage teilnehmen können somit alle, die bereits vor dem 5. Februar 2024 ein Abonnement von Amazon Prime hatten und auch danach weiterhin dafür bezahlten. Dabei spielt es keine Rolle, ob anschließend der erhöhte Abopreis gezahlt wurde oder ob der Videodienst von Amazon überhaupt genutzt wurde.
Laut Verbraucherzentrale sollen die 3 Euro Aufpreis pro Monat in jedem Fall zurückgefordert werden können. Wer nach dem Februar 2024 keine höheren Gebühren gezahlt hat, soll ebenfalls 3 Euro pro Monat erstattet bekommen, weil die ursprüngliche Leistung des Abos ohne ausdrückliche Zustimmung durch Werbeeinblendungen beschnitten wurde.
Maximal geht es um eine Summe von 66 Euro, wobei der Anspruch im kommenden Jahr noch steigen kann. Wichtig ist nur, sich über das Anmeldeformular zur Sammelklage(öffnet im neuen Fenster) noch vor dem 1. Januar 2026 einzutragen. Dies erfolgt direkt über die Seite des Bundesamtes für Justiz.
Dazu steht eine Ausfüllhilfe(öffnet im neuen Fenster) inklusive einer empfohlenen Formulierung für den Anspruchsgrund bereit. Nach derzeitigem Stand beteiligen sich knapp 150.000 Personen an der Sammelklage.
Weitere Verfahren zu Preiserhöhungen
Auch eine Preiserhöhung aus dem Jahr 2022 wird weiterhin angefochten. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie hat bereits in zwei Instanzen gewonnen . Amazon zieht nun vor den Bundesgerichtshof.