Amazon: Marketplace-Händler verliert Klage gegen schlechte Bewertung
Eine schlechte Kundenbewertung und ein Streit sollen die Existenz eines Amazon-Marketplace-Händlers vernichtet haben. Das Landgericht Augsburg wies die Klage des Händlers heute ab.

Ein Amazon-Marketplace-Händler kann von einem Kunden wegen einer schlechten Bewertung nicht 40.000 Euro Schadenersatz verlangen. Das Landgericht Augsburg wies am 30. Juli 2014 eine Klage des Händlers komplett ab. Die Klage sei bereits in einem frühen Stadium abgelehnt worden, weil der Händler nicht ausreichend Beweise vorgelegt habe, erklärte Gerichtssprecher Hermann Wagner laut einem Bericht der dpa.
Der Streit begann mit dem Kauf eines Fliegenschutzgitters im Wert von 22,51 Euro, das Thomas A. über Amazons Marketplace bei dem Händler bestellt hatte. Die beiliegende Anleitung sei missverständlich, so dass er den Insektenschutz zu klein zugeschnitten habe und dieser sich nicht mehr befestigen ließe, berichtete der Kunde.
Der Kunde habe daraufhin beim Händler angerufen und sich beschwert. Laut dem Kunden kam es zum Streit. Der Käufer veröffentlichte die Bewertung: "Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das positive. In der Anleitung steht ganz klar man muss den Innenrahmen messen, das ist falsch. Damit wird das Ganze zu kurz. Die Ware selbst macht guten stabilen Eindruck. Der Verkäufer: Nie wieder!"
Der Händler verlangte, die negative Bewertung zu löschen oder zu ändern. Andernfalls wolle er Anzeige erstatten. Daraufhin beschwerte sich A. bei Amazon, was nach Darstellung des Händlers mit der Sperrung seines Marketplace-Verkäuferkontos endete.
Den bisherigen Schaden berechnete der Händler auf fast 40.000 Euro. Wegen des zusätzlich geforderten künftigen Schadensanspruchs ging das Gericht von einem Streitwert von 70.000 Euro aus.
Doch die Klage hatte keinen Erfolg. Der Kläger hätte nachweisen müssen, dass die Bewertung unrichtig war, betonte Wagner - konkret also, "dass die Montageanleitung nicht fehlerhaft, sondern richtig ist". Ob Amazon tatsächlich nur wegen einer einzigen Bewertung einen Händler ausschließt, blieb dabei offen. So weit habe die Kammer den Fall gar nicht geprüft, erklärte Wagner.
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Allerdings ist es gar nicht so einfach Verfahrenskostenhilfe zu erhalten: "Um mit einem...
hat sich erledigt. aber mal was anderes? bewertungen in formulare zwingen. dropdown zur...
Tja und gegen Amazon rechtlich vorzugehen...so enthusiastisch sind die Unternehmen dann...
Richtig. Im Gegensatz zum Einzelhandel, wo ein zwischenmenschlicher Kontakt herrscht und...