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Amazon-Händler vs. Kunde: Anwalt hält Schadensersatzforderung für zu hoch

Die Klage eines Amazon -Händlers gegen einen seiner Kunden sorgt für Verunsicherung. Dabei zeigen sich einige Ungereimtheiten. Der Rechtsanwalt Christian Solmecke hält nicht nur den geforderten Schadensersatz für zu hoch, sondern glaubt auch, dass der Falsche auf der Anklagebank landet.
/ Ingo Pakalski
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Amazon-Händler verlangt 70.000 Euro Schadensersatz von seinem Kunden. (Bild: Adem Altan/AFP/Getty Images)
Amazon-Händler verlangt 70.000 Euro Schadensersatz von seinem Kunden. Bild: Adem Altan/AFP/Getty Images

Nachdem bekannt wurde, dass ein Amazon-Händler gerichtlich gegen einen seiner Kunden vorgeht , weil ihm das Verkäuferkonto bei Amazon gesperrt wurde, gibt es einige Unsicherheit. Der Rechtsanwalt Christian Solmecke benennt im Gespräch mit Golem.de einige Ungereimtheiten in dem Fall.

War die Bewertung wahr?

Wenn der Fall vor Gericht kommt, müsse zunächst einmal geprüft werden, ob die abgegebene Bewertung wahr oder falsch sei, so Solmecke. "Darüber hinaus können Bewertungen auch noch untersagt werden, wenn sie beleidigenden Inhalt haben oder als Schmähkritik zu werten sind. Im vorliegenden Fall ist dies jedoch nicht gegeben" , erläutert der Anwalt. Ganz klar stelle die Kundenbewertung eine freie Meinungsäußerung dar.

Solmecke sieht die Option, "die streitgegenständliche Amazon-Bewertung auch in zwei Teile" zu teilen. Denn einerseits könnte die Sternchen-Bewertung als Meinungsäußerung betrachtet werden. Diese sei grundrechtlich geschützt und damit zulässig. Die Aussage über die fehlerhafte Bedienungsanleitung könnte dann unter Umständen eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellen.

Warum hat Amazon das Verkäuferkonto gesperrt?

Das Gericht müsste in diesem Zusammenhang noch klären, weshalb Amazon das Verkäuferkonto des Händlers gesperrt hat. "Erfolgte die Sperrung aufgrund der Aussage zur Bedienungsanleitung, könnte ein Schadensersatzanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung des Unternehmens tatsächlich dem Grunde nach gegeben sein" , so Solmecke. Er ergänzt: "Erfolgte die Sperrung jedoch allein aufgrund der Sternchen-Bewertung, so kann dem Kunden kein Vorwurf gemacht werden."

Solmecke hält es für schwierig, nachzuweiesen, aus welchem genauen Grund Amazon das Verkäuferkonto gesperrt hat. Falls der Händler schon viele negative Bewertungen erhalten hat, kann "der Kunde nicht allein verantwortlich gemacht werden" .

Warum hat der Händler nicht Amazon verklagt?

Nach Auffassung von Solmecke ist der vom Händler geforderte Schadensersatz von 70.000 Euro viel zu hoch angesetzt. Falls in dem Gerichtsverfahren festgestellt werde, dass die Sperrung allein aufgrund einer unwahren Tatsachenbehauptung des Kunden erfolgte, müsste geprüft werden, ob diese Sperrung tatsächlich zu Umsatzverlusten geführt habe. "Geltend gemacht werden können allerdings nicht die vollen Umsatzverluste, sondern vielmehr der tatsächlich entstandene Schaden, der möglicherweise im entgangenen Gewinn zu sehen sein kann" , betont Solmecke.

Bei negativen Bewertungen ist es oftmals nicht möglich, den Schaden exakt zu berechnen, den eine einzige falsche Bewertung angerichtet hat. Hier könnte der Fall anders liegen, sofern klar festgestellt werden kann, dass das Konto nur aufgrund dieser einen Bewertung gesperrt worden ist und damit der gesamte Handel über Amazon gestoppt wurde.

Kunde durfte sich bei Amazon beschweren

Auch die Drohung mit einer Anzeige des Händlers gegenüber dem Kunden wird im Verfahren eine Rolle spielen. Nach Auffassung von Solmecke "durfte der Kunde das Amazon mitteilen" . Falls es so war, dass der Händler auch anderen Kunden mit Anzeigen gedroht hat, dürfte auch die Kontensperrung zu Recht erfolgt sein.

Generell wirkt es seltsam, dass der Händler gerichtlich gegen den Kunden vorgeht, der ja keine Möglichkeit hat, das Amazon-Konto des Händlers zu sperren. Die Sperrung kann nur durch Amazon erfolgen. "Tatsächlich wäre für mich in so einer Frage immer Amazon der erste Ansprechpartner. Mir ist schleierhaft, wieso hier nicht gegen Amazon vorgegangen wird" , zeigt sich Solmecke verwundert.


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