Amazon, Google, X & Co.: Der Digital Services Act gilt für die Großen ab jetzt

Die Europäische Kommission beginnt heute auf Basis des Gesetzes über digitale Dienste ( Digital Services Act – DSA(öffnet im neuen Fenster) ), die neuen Verpflichtungen für große Onlineplattformen und Suchmaschinen zu überprüfen und gegebenenfalls auch zu sanktionieren. Verstöße werden mit Geldbußen von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet. Eine allgemeine Schonfrist soll es nicht geben.
Das im November im EU-Parlament verabschiedete EU-Gesetz regelt die Pflichten digitaler Dienste, die als Vermittler fungieren und Verbrauchern Zugang zu Waren, Dienstleistungen und Inhalten bieten. Laut dem DSA müssen Onlinemarktplätze wie Amazon oder Aliexpress Angebote für gefälschte Kleidung oder gefährliche Spielzeuge aus dem Marktplatz entfernen und Käufer warnen.
Die Plattformen sollen auch schneller als bisher reagieren – und der EU-Kommission Bericht über die Risiken erstatten. Snapchat und Youtube müssen etwa prüfen, ob ihre Inhalte Gewaltbereitschaft fördern oder die Meinungsfreiheit untergraben, und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen ergreifen. Dazu gehört auch, Einspruchsmöglichkeiten zu gewähren.
Regelungsschwelle: mehr als 45 Millionen aktive Nutzer
Betroffen sind sehr große Onlineplattformen und Suchmaschinen, die monatlich mehr als 45 Millionen aktive Nutzerinnen und Nutzer in der Europäischen Union haben. Im April benannte die EU-Kommission die ersten 19 sehr großen Plattformen(öffnet im neuen Fenster) , dazu zählen Facebook, Linkedin, Wikipedia, Booking.com, der Amazon-Marketplace, Zalando, Tiktok, X/Twitter, Bing und Google Search. Sie hatten vier Monate Zeit, die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Telegram ist nicht dabei; ein Kommissionsbeamter erklärte, dass man hier jetzt sehr genau auf die Nutzerzahlen achte. ChatGPT gehört ebenfalls nicht dazu, obgleich es bereits einer Reihe von Diensten zugeschaltet wird. Hier prüft die Kommission intensiv, ob ChatGPT als Plattform gelten kann. Auch wird überlegt, wie man mit KI-erzeugten synthetischen Inhalten auf Social-Media-Plattformen umgeht. Eine Handvoll von Plattformen hat gegen die Einstufung, zu den sehr großen Plattformen zu gehören, bereits Klage eingereicht. Dazu gehören auch Zalando und Amazon.
Für alle anderen, kleineren Dienste gelten die Regeln erst ab dem 17. Februar 2024, wobei die Kommission davon ausgeht, dass sie ein weniger großes Risiko für die Gesellschaft darstellen.
EU-Kommission: Keine allgemeine Kulanzzeit
Anders als die Regeln der europäischem Datenschutzgrundverordnung, die von den Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten durchgesetzt werden, werden die Bestimmungen des DSA für sehr große Plattformen und Suchmaschinen direkt von der EU-Kommission durchgesetzt. Sie hat dazu fünf Referate eingerichtet, die verschiedene Rechtsgebiete des DSA abdecken sollen.
Unter anderem befassen sie sich mit Gerichtsverfahren, wie sie etwa von Amazon und Zalando angestrengt wurden, oder der Vereinbarung von Kooperationsabkommen, um die Durchsetzung in den Mitgliedstaaten zu unterstützen. In erster Reihe sieht die Kommission hier Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und Irland.
Im April führte die EU-Kommission Stresstests mit Twitter/X, Meta/Facebook, Instagram und Snapchat durch. Im Ergebnis war zu erkennen, dass alle Plattformen ihre internen Strukturen an die Vorgaben des Digital Services Act anpassen. Doch von einer Konformität seien sie noch "relativ weit weg" gewesen, sagte ein Kommissionbeamter. Eine allgemeine Kulanzzeit werde es jetzt jedoch nicht geben, betonte er. Die Kommission prüfe jetzt gründlich, wie bestimmte Auflagen umgesetzt werden, und werde dazu auch mit Antwortfristen versehene Anfragen an die Unternehmen verschicken.
Das Verhindern illegaler Wahlpropaganda, wie sie etwa im Vorfeld des Brexit über das Unternehmen Cambridge Analytica organisiert wurde, gehört zu den Top-Prioritäten der EU-Kommission. Targeted Ads, die Anzeigen an bestimmte Zielgruppen ausspielen, sind verboten, wenn sie sich auf religiöse oder politische Überzeugungen beziehen. Die EU-Kommission will die Wahlen in der Slowakei am 30. September genau beobachten, ebenso auch die folgenden Wahlen in Polen, Luxemburg sowie den Niederlanden und schließlich die Europawahl. Dazu tritt sie mit den relevanten Plattformen wie auch mit den Behörden vor Ort in Kontakt.
Konzerne reagieren
Tiktok kündigte an, einen weniger personalisierten Algorithmus nur für EU-Nutzer einzuführen und mehr Transparenz hinsichtlich der Werbeanzeigen herzustellen. Meta hat nach eigenen Angaben ein Team von 1.000 Mitarbeitern aufgestellt, um die Anforderungen des DSA zu erfüllen. Google will seine Transparenz in Sachen Richtlinien erhöhen. So will das Unternehmen in seinem Ads Transparency Center noch eingehender über Werbetreibende informieren.
Der Eco-Vorstandsvorsitzende Oliver Süme erwartet, "dass der DSA auch für Unternehmen mehr Klarheit schafft und zur Stärkung der Rechtssicherheit führen wird" . Allerdings hatte er sich für die kleinere Plattformen einen geringeren Aufwand und eine reduziertere Belastung erhofft.
Die Durchsetzung für die kleineren Marktplayer erfolgt auf nationaler Ebene – in Deutschland wird die Bundesnetzagentur die zuständige Aufsichtsbehörde sein. Näheres regelt das Digitale-Dienste-Gesetz, das aber aktuell erst in einem Referentenentwurf vorliegt. Das Gesetz integriert das Telemediengesetz, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird aufgehoben.