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Amazon ändert öffentliche Wunschlisten: Unbefugte können darüber fremde Adressen sammeln

Wer einen öffentlichen Wunschzettel bei Amazon pflegt, sollte diesen anpassen. Die persönliche Postanschrift könnte in fremde Hände gelangen.
/ Ingo Pakalski
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Amazon ändert die Funktionen der Kunden-Wunschzettel. (Bild: Pixabay)
Amazon ändert die Funktionen der Kunden-Wunschzettel. Bild: Pixabay

Amazon ändert die Funktionen rund um den Wunschzettel, der sich von Kunden anlegen lässt. Bisher lässt sich einstellen, dass über eine öffentliche Wunschliste nur Produkte bestellt werden können, wenn diese direkt von Amazon verschickt werden. Andere Zustelldienste lassen sich bisher ausschließen.

Ab dem 25. März 2026 wird die Option von Amazon entfernt, Käufe von Drittanbietern für Artikel auf dem Wunschzettel einzuschränken. Das gilt für alle Wunschlisten, die öffentlich zugänglich sind. Falls Wunschlisten ohnehin auf privat gesetzt sind, hat das keine Auswirkung.

Durch diese Änderung kann die eigene Postanschrift möglicherweise an Unbefugte gelangen. Wenn ein Produkt über eine öffentliche Wunschliste als Geschenk gekauft wird, leitet Amazon die Empfangsadresse an Verkäufer und Lieferpartner weiter. Diese führen dann die Bestellung durch und teilen dabei Lieferaktualisierungen und Tracking-Informationen mit der Person, die das Produkt auf dem Wunschzettel bezahlt hat.

Das können Amazon-Kunden tun

Nach Schilderungen von Personen mit öffentlichen Wunschlisten wurden sie von Amazon über diese geplante Änderung informiert(öffnet im neuen Fenster) . Amazon bestätigte Golem, dass Betroffene darüber informiert wurden und diese Änderungen auch in Deutschland gelten.

Damit die eigene Postanschrift nicht in die Hände fremder Personen gelangt, soll sich für die Wunschliste etwa eine Packstation als Lieferort angeben lassen. Falls sich diese in der Nähe des eigenen Wohnortes befindet, erhalten andere Personen weiterhin Rückschlüsse auf die Postanschrift.

Als Lösung empfiehlt Amazon, die Lieferadresse aus der öffentlichen Wunschliste zu entfernen. Als weitere Möglichkeit schlägt das Onlinekaufhaus vor, den Wunschzettel auf privat zu stellen. Dann sollte er nicht mehr für andere einsehbar sein. Zudem kann eine Wunschliste geteilt werden, um den Zugriff darauf einzuschränken.

Im Support-Bereich von Amazon zur Funktion der Wunschliste werden diese Änderungen(öffnet im neuen Fenster) bisher nicht erwähnt.


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