Was spricht dafür, dass die Kürzungen wirklich zurückgenommen werden?
Für die Kundinnen und Kunden der Allianz gab es diese Woche bereits gute Nachrichten: Bei diesen dürfte sich das Urteil des Bundesgerichtshofs "bald in aktualisierten Standmitteilungen sowie auf dem Konto der Betroffenen bemerkbar machen" , berichtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg(öffnet im neuen Fenster) .
Demnach wird die Allianz den Rentenfaktor in betroffenen Verträgen auf den anfänglich vertraglich vereinbarten Wert nach oben korrigieren. Die Verbraucherzentrale beruft sich dabei sowohl auf Versicherte, bei denen der Finanzkonzern den Rentenfaktor in ihrem Vertrag bereits wieder auf den vertraglich vereinbarten Wert erhöht hat.
Auch habe die Allianz auf Nachfrage angekündigt, "bei sämtlichen Rentenversicherungen, welche die angegriffene Klausel oder eine inhaltsgleiche Klausel in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen haben, die in der Vergangenheit vorgenommenen Rentenfaktorabsenkungen rückgängig zu machen und die Rentenfaktoren und Rentenleistungen in allen betroffenen Verträgen anzupassen" , heißt es bei den Verbraucherzentralen weiter.
Finanzexperte Nauhauser sagte dazu: "Es freut uns sehr, dass wir vielen Versicherten zu ihrem Recht verholfen haben und dass sie nun wieder den alten, oft um ein Drittel höheren Rentenfaktor erhalten sollen."
Die Verbraucherzentrale prüft nun, wie sich andere Versicherer verhalten, die ähnliche Klauseln zur Kürzung des Rentenfaktors verwenden. Da die Allianz als Marktführer gilt, dürfte die Reaktion des Finanzkonzerns zwar eine gewisse Signalwirkung haben. Inwieweit das BGH-Urteil in anderen Fällen angewendet wird und in welchen Fällen erst weitere Gerichtsentscheidungen notwendig sein werden, bleibt aber zunächst offen.
Nauhauser bittet jetzt Sparer und Sparerinnen, deren Rentenfaktor gekürzt wurde, sich – unabhängig davon, bei welchem Unternehmen der Vertrag abgeschlossen wurde oder auf welcher Grundlage die Kürzung erfolgte – an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu wenden. Dafür gibt es ein Formular auf der Internetseite(öffnet im neuen Fenster) .
Auch Diplom-Informatiker Häußer kann sich freuen: Auch seinen Vertrag dürfte die Allianz nun anpassen und die mehrmalige Kürzung des Rentenfaktors zurücknehmen. Auf der Homepage von Metallrente heißt es dazu lapidar(öffnet im neuen Fenster) : "Alle erforderlichen Maßnahmen werden eingeleitet."



