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Was können betroffene Versicherte jetzt tun?

Viele Versicherte, die in fondsgebundene Policen Geld zurücklegen, fragen sich nun, ob sie vom Urteil des BGH profitieren können. Bei der BGH-Entscheidung geht es um Verträge, die zwischen Juni 2001 und November 2006 abgeschlossen wurden, um einen Riester-Vertrag, also um die staatlich geförderte private Altersvorsorge.

Der Bund der Versicherten (BdV) geht aber genauso wie die Verbraucherzentralen davon aus, dass das Urteil des BGH – über die Verträge der Allianz hinaus – auch für andere Riester-, Rürup-, Betriebs- und private Rentenverträge anwendbar ist, die Versicherer bis Mitte der 2010er Jahre anboten. Noch ist allerdings unklar, ob die Entscheidung auf andere Versicherer übertragbar ist.

Das hängt von der genauen Urteilsbegründung des BGH ab – und davon, ob andere Versicherer wieder per Gericht dazu gezwungen werden müssen, sich an die Grundsatzentscheidung zu halten. Die Verbraucherzentralen raten nun(öffnet im neuen Fenster) , in den Versicherungsunterlagen auf drei Punkte zu achten:

1. Prüfen Sie, ob es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung handelt. Auf dem Antrag, der Police oder in der jährlichen Standmitteilung steht, ob Beiträge in Investmentfonds investiert werden.

2. Schauen Sie nach, ob vom Versicherer ein Schreiben vorliegt, in dem dieser eine Senkung des Rentenfaktors mitgeteilt hat. Die langfristigen Zinsen sind ab 2010 unter den Wert von drei Prozent pro Jahr gefallen. Prüfen Sie besonders Ihre Unterlagen in den folgenden Jahren daraufhin, ob Sie ein solches Schreiben erhalten haben.

3. Lesen Sie nach, ob es in den Versicherungsbedingungen eine Klausel gibt, in der festgelegt ist, dass der Rentenfaktor einseitig angepasst werden darf, ohne Pflicht zur Wiederanhebung.

"Wenn Sie alle Fragen bejahen, dürfte das Urteil auf Ihren Vertrag anwendbar sein. Dann haben Sie Anspruch auf Neuberechnung und gegebenenfalls Nachzahlung bereits gekürzter Renten" , heißt es bei den Verbraucherzentralen. Diese haben dafür einen Musterbrief (PDF)(öffnet im neuen Fenster) zur Verfügung gestellt, den Kürzungsgeschädigte bei Bedarf individuell anpassen können.


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