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Was ist an Beiträgen fällig, wenn die Betriebsrente monatlich ausgezahlt wird?

Die gute Nachricht zuerst: Der allgemeine Krankenkassenbeitrag ist auch 2025 mit 14,6 Prozent des sozialabgabenpflichtigen Einkommens gleich geblieben. Der Zusatzbeitrag(öffnet im neuen Fenster) , den alle Kassen nach eigenem Ermessen erheben, wurde zum 1. Januar 2025 deutlich erhöht.

2024 lag er noch im Durchschnitt bei 1,7 Prozent. Nun sollten es nach den Berechnungen des sogenannten Schätzerkreises 2,5 Prozent sein.

Tatsächlich langten viele Kassen viel kräftiger zu. So erhöhten Anfang des Jahres laut einer Analyse des Informationsportals www.gesetzlichekrankenkassen.de(öffnet im neuen Fenster) von den 93 Krankenkassen in Deutschland 82 ihren Zusatzbeitrag zum Teil deutlich. Im Laufe des Jahres gab es vor allem bei einigen Betriebskrankenkassen weitere Erhöhungen.

Der Chef der Techniker Krankenkasse (TK) Jens Baas schätzte schon Anfang des Jahres(öffnet im neuen Fenster) , dass der Zusatzbeitrag mittlerweile bei 2,9 Prozent liegt, also deutlich höher als die prognostizierten 2,5 Prozent. Gerechnet wird deshalb hier mit einem Durchschnittsbeitrag von 2,9 Prozent, macht zusammen 17,5 Prozent.

Bei der Pflegeversicherung erhöhte sich der Beitrag 2025 um 0,2 Prozentpunkte, für Kinderlose von 4,0 auf 4,2 Prozent, Familien mit Kindern zahlen weniger, die Staffelung reicht von 3,6 (vorher 3,4) Prozent bei einem Kind bis 2,6 Prozent bei fünf oder mehr Kindern. Damit liegen beide Beiträge zusammengenommen für einen kinderlosen Betriebsrentner bereits bei 21,7 Prozent.

Rechenbeispiel: Programmiererin in Rente

Beispiel: Eine pflichtversicherte Rentnerin hat früher als Programmiererin gearbeitet. Sie hat zwei Kinder und erhielt 2025 erstmals ihre Betriebsrente in Höhe von monatlich 300 Euro. Nach Abzug des Freibetrags von 187,25 Euro muss die Rentnerin auf den Rest in Höhe von 112,75 Euro den vollen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 17,5 (14,6 plus 2,9) Prozent zahlen. Das sind 19,73 Euro.

Hinzu kommt der volle Beitrag für die Pflegeversicherung auf die 300 Euro, da es hier ja keinen Freibetrag gibt. Die Kinder der Rentnerin sind älter als 25 Jahre. Ihr Beitrag beläuft sich deshalb auf 3,6 Prozent, das ist der Beitrag für Versicherte mit Kindern, die das 25. Lebensjahr erreicht haben. Das sind noch einmal 10,80 Euro.

Das ergibt 30,53 Euro im Monat, die von der Betriebsrente jeden Monat abgezogen werden. Es bleiben also nicht ganz 270 Euro übrig. Die nach jeder Erhöhung des Zusatzbeitrags oder Pflegebeitrags neu zu errechnenden Beiträge sind zu zahlen, solange diese Betriebsrente fließt, also bis zum Lebensende, aber maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese markiert stets die Höchstgrenze und bezieht sich auch auf Einkünfte aus gesetzlichen Renten.

Für die Kranken- und Pflegekasse liegt sie 2025 bei 5.512,50 Euro pro Monat. Im kommenden Jahr liegt diese Grenze schon bei 5.812,50 Euro(öffnet im neuen Fenster) .


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