Altersverifikation in der EU: Facebook und Instagram schützen Kinder nicht ausreichend
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Facebook und Instagram schützen Kinder nach vorläufigen Ermittlungsergebnissen der EU-Kommission nicht ausreichend vor den Gefahren ihrer Angebote. Die Brüsseler Behörde verlangt von den Plattformen, das in den Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren durchzusetzen, ansonsten droht dem Mutterkonzern Meta laut Mitteilung vom 29. April 2026(öffnet im neuen Fenster) eine empfindliche Strafe.
Metas Maßnahmen sind demnach nicht ausreichend, um jüngeren Kindern den Zugang zu den Plattformen zu verwehren. Das Unternehmen identifiziere und entferne die Benutzerkonten der Kinder auch nicht unverzüglich, nachdem sie Zugang erlangt hätten. Die EU-Kommission sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act/DSA).
Die Kommission hatte am 16. Mai 2024 eine entsprechende Untersuchung eingeleitet. Darin prüft die Kommission auch die Gefahren durch süchtig machendes Design der Plattformen. Diese Überprüfung werde noch fortgesetzt.
Meta widerspricht und will neue Maßnahmen ankündigen
Bezüglich der Altersverifikation stellte die Kommission fest, dass Meta die Risiken für Minderjährige nicht sorgfältig genug ermittle, bewerte und mindere. So habe der Konzern verfügbare wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert, die belegten, dass jüngere Kinder gegenüber potenziellen Schäden durch Dienste wie Facebook und Instagram besonders anfällig seien. In der Union nutzen laut Brüsseler Behörde etwa zehn bis zwölf Prozent der Kinder unter 13 Jahren Instagram oder Facebook.
Der US-Konzern widerspricht den Vorwürfen. "Wir stimmen diesen vorläufigen Ergebnissen nicht zu", teilt eine Meta-Sprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit. Man werde weiterhin konstruktiv mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten und wolle nächste Woche zusätzliche Maßnahmen ankündigen, die in Kürze eingeführt würden.
EU-Regeln gelten auch für Tiktok oder Snapchat
Zwar gibt es bisher kein europaweites Mindestalter für soziale Netzwerke, der DSA verpflichtet große Onlineplattformen aber dazu, Kinder und Jugendliche effektiv vor nicht altersgerechten Inhalten zu schützen. Zudem verlangt das Gesetz von den Konzernen, ihre eigenen Nutzungsbedingungen durchzusetzen.
Die Ermittlungsergebnisse der EU-Kommission dürften daher auch Snapchat, Youtube oder Tiktok interessieren. Auch sie legen in ihren Nutzungsbedingungen für die Erstellung eines Kontos ein Mindestalter von 13 Jahren fest. Allerdings lassen sich die Plattformen auch ohne Konto nutzen – wobei die Einschränkungen bei der Nutzung dann stark variieren.
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