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Prüfen Plattformen bald das Alter per EU-App?

Langfristig drängt Brüssel darauf, dass die Plattformen eine von der EU-Kommission entwickelte App zur Altersverifikation nutzen, um Altersangaben zu prüfen. Oder sie finden eine aus Sicht der EU mindestens genauso effektive, anonyme und datenschutzkonforme Alternative.

Damit die EU-App als Goldstandard präsentiert und damit als Druckmittel gegenüber den Plattformen genutzt werden kann, setzt die EU-Kommission allerdings auch auf die Regierungen der Mitgliedstaaten. Die Länder, die es bisher nicht getan haben, sollen die EU-App zur Altersverifikation an ihre nationalstaatlichen Bedingungen anpassen und zur Verfügung stellen.

Gibt es die App in allen EU-Ländern, bleibt den Plattformen nach Ansicht der EU-Kommission keine Ausrede mehr. Das Problem: Deutschland und auch andere EU-Staaten sind zögerlich, die App zu nutzen und könnten laut Medienberichten eigene technische Lösungen bevorzugen. Einen Flickenteppich will die Europäische Kommission in jedem Fall verhindern.

Debatte um Social-Media-Verbot erhöht Druck auf Brüssel

Unterdessen wächst seit Monaten der Druck auf Brüssel, den Mitgliedsländern ein Mindestalter für Social Media rechtlich zu ermöglichen. Mehrere EU-Staaten, darunter Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich, haben bereits angekündigt, ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen zu wollen. Auch innerhalb der deutschen Bundesregierung gibt es Bestrebungen für eine solche Altersgrenze.

Bisher ist offen, ob die Europäische Kommission die Vorhaben unterstützt und von ihrer alleinigen Kompetenz Gebrauch macht, den großen Plattformen in der EU entsprechende Regeln vorzuschreiben. Ansonsten würden die nationalstaatlichen Verbote nämlich ausschließlich die Kinder und Eltern in die Verantwortung nehmen können. Eine von der Brüsseler Behörde eingesetzte Expertenkommission soll im Sommer Vorschläge zum weiteren Vorgehen präsentieren.

Untersuchung: Kinder können sich Alter ausdenken

Bis dahin setzt die EU-Kommission auf den DSA und betont die bereits existierenden Verpflichtungen für die Plattformen beim Kinder- und Jugendschutz. In ihren vorläufigen Untersuchungsergebnissen kritisieren die Brüsseler Internetwächter Meta etwa dafür, dass Kinder bei der Anmeldung problemlos ein falsches Geburtsdatum angeben könnten.

Die Möglichkeit, Kinder unter 13 auf Instagram und Facebook zu melden, sei zudem umständlich und ineffektiv. Allein der Zugang zum Meldeformular erfordere bis zu sieben Klicks, kritisiert die EU-Behörde. Häufig erfolge dann keine angemessene Nachverfolgung des Benutzerkontos und das gemeldete Kind könne den Dienst ohne eine Prüfung weiternutzen.

Das Unternehmen hat nun die Möglichkeit, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen, oder könnte mit entsprechenden Änderungen die Bedenken der EU ausräumen. Findet sich keine einvernehmliche Lösung, könnte es für Meta theoretisch teuer werden.

Die EU-Kommission würde dann formell einen Verstoß feststellen und eine Strafe von bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes verhängen. Auch tägliche Strafen wären möglich, um das US-Unternehmen zum Einlenken zu bewegen.


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