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Altersgrenze festgelegt: CDU entscheidet sich für Social-Media-Verbot für Kinder

Die CDU stimmt auf ihrem Parteitag für gesetzliche Schranken bei der Nutzung von Social-Media-Angeboten für Kinder und Jugendliche.
/ Ingo Pakalski , dpa
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Auf dem CDU-Parteitag wurde ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche beschlossen. (Bild: Thomas Kienzle / AFP via Getty Images)
Auf dem CDU-Parteitag wurde ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche beschlossen. Bild: Thomas Kienzle / AFP via Getty Images
Inhalt
  1. Altersgrenze festgelegt: CDU entscheidet sich für Social-Media-Verbot für Kinder
  2. CDU setzt auf eine EU-weite Lösung

Die CDU fordert ein Mindestalter von 14 Jahren für soziale Medien wie Tiktok und Instagram zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Der Parteitag in Stuttgart nahm nach Angaben einer CDU-Sprecherin einen Antrag an, der die Bundesregierung auffordert, "eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke einzuführen" .

Sie wird außerdem aufgefordert, das "besondere Schutzbedürfnis bis zum 16. Lebensjahr im digitalen Raum" auszugestalten. Aus der mitregierenden SPD kamen ähnliche Vorschläge.

Der CDU-Landesverband Schleswig-Holstein hatte das Thema auf dem Parteitag angestoßen . Ein ursprünglicher Antrag der Nord-CDU sah eine Altersgrenze von 16 Jahren und mehrere weitere Forderungen vor.

Antrag fordert Regelungen zu Altersverifikation

Eine vom Vorstand bestellte Kommission empfahl zunächst, diesen Antrag an Fachausschüsse der CDU und die Unionsfraktion zu leiten. Dann wurde jedoch ein neuer Text formuliert und zur Annahme empfohlen.

"Dabei leitet uns die Überzeugung, dass Kinder und Jugendliche im digitalen Raum besonders schutzbedürftig sind" , heißt es in dem beschlossenen Antrag. "Wo wirtschaftliche Geschäftsmodelle gezielt auf Aufmerksamkeitsbindung, emotionale Aktivierung und Verhaltenssteuerung ausgerichtet sind, darf der Staat nicht neutral bleiben."

Konkret fordert die CDU auf nationaler und europäischer Ebene gesetzliche Regelungen, die Plattformbetreiber zum Einrichten einer datenschutzkonformen Altersverifikation verpflichten. Eine bloße Selbstauskunft als "Klick-Abfrage" soll nicht ausreichen. Bei Verstößen sollen "empfindliche Bußgelder" drohen.


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