Aktionärsklage: US-Klage könnte Telekom 10 Milliarden kosten
Die Deutsche Telekom muss sich vor einem US-Gericht gegen den Vorwurf verteidigen, sich auf Kosten der Minderheitsaktionäre die Kontrolle über ihre Tochter T-Mobile US gesichert zu haben. Das zeigen öffentlich zugängliche Gerichtsakten aus Delaware(öffnet im neuen Fenster), die das Handelsblatt(öffnet im neuen Fenster) ausgewertet hat.
Hintergrund ist die Übernahme von Sprint für 26,5 Milliarden US-Dollar im Jahr 2021. Angekündigt wurde der Schritt bereits im April 2018.
Der Fall Dinkevich v. Deutsche Telekom AG (Case No. C.A. 2021-0479-PAF) wird vor dem Wirtschaftsgericht Delaware Court of Chancery verhandelt. Bei den Klägern handelt es sich um eine Gruppe von öffentlichen und privaten Minderheitsaktionären von T-Mobile US.
Für die Freigabe von Aktien der japanischen Softbank erhielt der Konzern damals Kaufoptionen weit unter Marktpreis, die freien Aktionäre erhielten lediglich 47 Millionen US-Dollar. "We give them nothing!!!", soll Konzernchef Timotheus Höttges Gerichtsakten zufolge seinerzeit per SMS geschrieben haben.
Aktionäre angeblich unter Druck gesetzt
Die Vorsitzende des unabhängigen Aktionärsausschusses sagte später unter Eid aus, Anteilseigner seien unter Druck gesetzt worden. Es gehe um "vielschichtige, werthaltige Ansprüche im Namen von T-Mobile und seiner freien Aktionäre", sagte Klägeranwalt Jeffrey Gorris dem Handelsblatt. "Wir freuen uns auf den Prozess."
Die Schadensmodelle der Kläger reichen bis zu 10,1 Milliarden US-Dollar plus Zinsen. Hinzu kommen Vorwürfe gegen Softbank-Manager, die mit Konzernkrediten T-Mobile-Aktien gekauft haben sollen.
Der Prozessbeginn in Delaware ist für Oktober 2027 geplant. Sowohl die Telekom als auch Softbank lehnten auf Anfrage eine Stellungnahme ab.
T-Mobile US ist als börsennotiertes Unternehmen verpflichtet, laufende Großklagen offenzulegen. Im Geschäftsbericht (Form 10-Q) bei der US-Börsenaufsicht SEC wird der Rechtsstreit offiziell unter den rechtlichen Risiken (Commitments and Contingencies) aufgeführt.
Auch die von der Telekom beauftragten Kanzleien wie Cravath, Swaine & Moore in den USA oder Noerr(öffnet im neuen Fenster) in Deutschland bestätigten das laufende Verfahren.
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