AK Vorrat: Klage gegen Vorratsdatenspeicherung in Österreich
Während in Deutschland noch über die Umsetzung der EU-Richtlinie gestritten wird, ist Österreich schon einen Schritt weiter: Dort tritt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am 1. April 2012 in Kraft, um einen zum Datum passenden Scherz handelt es sich nicht.
Gegen ein bestehendes Gesetz gibt es aber auch in der Alpenrepublik die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde, wie sie in Deutschland bei der ersten Fassung des Gesetzes erfolgreich angewandt wurde. Zuständig ist in Österreich der Verfassungsgerichtshof in Wien(öffnet im neuen Fenster).
Nur Klicken reicht nicht
Um sich einer Klage anzuschließen, ist eine schriftliche Vollmacht nötig, ein Klick im Internet reicht nicht aus. Der österreichische Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung(öffnet im neuen Fenster) hat deshalb die Webseite Verfassungsklage.at(öffnet im neuen Fenster) ins Netz gestellt, die den Vorgang etwas vereinfacht. Die eigenen Daten können in ein Onlineformular eingetragen werden, das daraus ein PDF generiert, das ausgedruckt werden kann. Der Ausdruck muss dann als Brief an den Arbeitskreis geschickt werden.
Eine schriftliche Vollmacht haben bisher unter den Initiatoren zwar nur elf Personen erteilt, knapp 2.000 Menschen haben am Tag der öffentlichen Vorstellung das Formular bereits ausgefüllt. Eine Mindestteilnehmerzahl, wie etwa die 50.000 Mitzeichner einer deutschen Petition, die vor dem Bundestagsausschuss gehört werden soll, gibt es jedoch nicht.
Parallel gibt es auch eine österreichische Bürgerinitiative(öffnet im neuen Fenster) des AK Vorrat, die sich an den Petitionsausschuss des Nationalrats wendet. Sie wurde bereits von über 80.000 Personen unterzeichnet. Hier ist sowohl die Papierform als auch die Angabe im Onlineformular gültig.
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