Airtags und Smarttags: Positions-Tracker im Fluggepäck nun offiziell erlaubt

Manche Airlines sind der Meinung gewesen, die Tracker wie Airtags könnten den Luftverkehr stören. Nun gibt es eine offizielle Erlaubnis.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Das Tracken der eigenen Koffer im Luftverkehr mit Airtags ist nun offiziell erlaubt.
Das Tracken der eigenen Koffer im Luftverkehr mit Airtags ist nun offiziell erlaubt. (Bild: TOBIAS SCHWARZ/AFP via Getty Images)

Flugzeugpassagiere dürfen künftig ganz offiziell Ortungstracker wie die Airtags von Apple oder die Smarttags von Samsung verwenden, um ihr aufgegebenes Gepäck orten zu können. Darauf hat ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums am Dienstag in Berlin hingewiesen. Das Ministerium habe eine Anpassung bei der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) unterstützt, nach der das Mitführen von GPS-Trackern im Frachtraum von Flugzeugen nun formal erlaubt sei.

Bisher fehlten eindeutige Vorgaben für die Mitnahme von Trackern wie den Airtags im Aufgabegepäck. Das führte dazu, dass es von verschiedenen Fluggesellschaften unterschiedliche Ansagen an ihre Passagiere gab, ob sie Tracker in ihren Koffern verstauen können oder nicht. So hatte die Lufthansa eine Zeit lang die Minisender im aufgegebenen Gepäck als Sicherheitsrisiko eingeschätzt und verboten.

Klare Vorgaben für Lithiumgehalt und Leistung

Nach den neuen Regeln der ICAO gilt nun, dass Tracker erlaubt sind, wenn die Batterien einen Lithiumgehalt von 0,3 Gramm nicht überschreiten. Außerdem darf eine Leistung von 2,7 Wattstunden (Wh) nicht überschritten werden. Die Geräte müssen weiterhin vor Beschädigung geschützt sein. All diese Kriterien treffen auf gängige Batterien wie Knopfzellen vom Typ CR2032 zu, die in den Airtags oder vergleichbaren Trackern verwendet werden.

"Für größere Lithium-Batterien gelten weiterhin die bestehenden, strengen Sicherheitsvorschriften", sagte der Sprecher. "Sie können bei Beschädigung oder besonderer Strapazierung überhitzen und im schlimmsten Fall Brände auslösen." Diese Geräte dürften bis zu einem Lithiumgehalt von zwei Gramm im Aufgabegepäck transportiert werden, müssen aber vollständig ausgeschaltet sein. Sie dürften auch nicht im Schlaf- oder Ruhezustand sein. Größere Lithium-Batterien müssen aus Sicherheitsgründen weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden.

Die Airtags von Apple, die Smarttags von Samsung und vergleichbare Geräte von Herstellern wie Tile, Chipolo, Eufy Security und Pebblebee nehmen über Bluetooth-Funk Kontakt zu einem beliebigen benachbarten Smartphone auf, das mit dem jeweiligen System kompatibel ist. Über die GPS-Ortung des Smartphones kann dann der Standort des kleinen mobilen Trackers ermittelt werden.

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