Ernste Belastung für Airbnb

Der Wunsch nach Überwachung ist in gewisser Weise nachvollziehbar. Oft sind private Gegenstände oder Wertsachen im Haus, vielleicht teure Gemälde an der Wand. Immer wieder machen zudem Horrorgeschichten die Runde, in denen Airbnb-Wohnungen für ein paar Wochen als Pop-up-Bordell betrieben werden oder Hausbesitzer ihren Lebenstraum als Kulisse eines Pornofilms im Internet wiederfinden. Wird dann gegen den Mieter ermittelt, stellt sich heraus, dass seine Facebook-Seite zur Beglaubigung ein Fake ist. Nicht zuletzt kommt immer mal wieder die Frage auf, ob nach Auszug eines Gastes irgendetwas fehlt oder beschädigt ist oder der Gastgeber nur angebliche Mängel vorschiebt, um die Kaution einbehalten zu können.

Im Fall der Klage in Kalifornien dürften die Chancen gut stehen. In jedem Restaurant, jeder Bar oder Supermarkt hängen hier Schilder wie "Bitte lächeln - Sie werden gefilmt". Der Spaß hat einen juristischen Hintergrund: Alle Video- oder Tonaufnahmen ohne ausdrückliches gegenseitiges Einverständnis sind hier illegal. Bei einer geheimen Spionagekamera in einem Bücherregal ist von gegenseitigem Einvernehmen wohl eher nicht auszugehen.

Allerdings ist die Gesetzeslage in jedem Bundesstaat und in jedem Land unterschiedlich. So ist es zum Beispiel oft zulässig, in seiner Privatwohnung aufzunehmen, wen man will (zum Beispiel die Babysitterin oder die Verwandten, die zu Besuch sind). Ob der Status der Privatwohnung allerdings auch dann gilt, wenn man Geld von jemandem nimmt, um ihn übernachten zu lassen, ist noch eine gesetzliche Grauzone. Hotels jedenfalls haben dieses Recht nicht. Die Überwachung endet an der Zimmertür.

Gäste als unfreiwillige Videostars

Der anstehende Prozess könnte für Airbnb zu einer ernsten Belastung werden. Käme ein Gericht zu dem Schluss, dass jegliche Überwachung im Vorhinein angekündigt werden muss, könnten viele Mietinteressenten abspringen, wenn sie lesen, dass sie unfreiwillige Videostars werden. Objekte mit Videoüberwachung wären wahrscheinlich schwer zu vermieten. Der Einsatz von Überwachungskameras für zahlende Gäste ist also der springende Punkt und könnte für Airbnb und seine Gastgeber teuer werden.

So wie überhaupt eine permanente Überwachung des eigenen Wohnraums ungewollt teuer werden kann. In einem anderen Fall wurden die in der Cloud gespeicherten Überwachungsvideos seiner eigenen Webcam einem bekannten Manager einer Webfirma aus San Francisco beinahe zum Verhängnis, wie Fusion.io berichtet. Sie hätten dem Staatsanwalt dank eigener permanenter Videoüberwachung unfreiwillig den Beweis frei Haus geliefert, dass er seine damalige Freundin in einem Fall häuslicher Gewalt schwer misshandelt hatte.

Doch ein Richter ließ die Videos wegen Formfehler dann doch nicht als Beweismittel zu. Ein Deal mit der Staatsanwaltschaft ersparte dem Mann letztlich eine Gefängnisstrafe, aber um ein Schuldanerkenntnis kam er nicht mehr herum.

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 Airbnb und die Voyeure: Der Spion in meinem Bett
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Sukram71 26. Dez 2015

Wenn man private Zimmer an Fremde vermieten will, kein Hotel ist und Angst hat, das Gäste...

NeoTiger 26. Dez 2015

Die Pflicht zur Einkommensteuer begründet sich auch nicht darauf, ob du Unternehmer bist...

Bassa 23. Dez 2015

Du hast als Eigentümer auch nicht das Recht, einfach in die Wohnung zu platzen, wenn sie...

Bassa 23. Dez 2015

Als Gast in einer Wohnung hat man sich zu benehmen, auch wenn man dafür bezahlt. Und was...



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