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Kennzeichnung bei der Veröffentlichung

Bei Betreibern von Plattformen, auf denen die Inhalte vertrieben werden, verschiebt sich der Schwerpunkt von der technischen Markierung zur sichtbaren oder hörbaren Offenlegung. Wurden KI-Systeme eingesetzt, müssen sie Deepfakes sowie KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse eindeutig kennzeichnen, sofern keine menschliche Prüfung, keine redaktionelle Kontrolle und keine verantwortliche Person hinter der Veröffentlichung stehen. Der Hinweis muss spätestens dann erscheinen, wenn Nutzer erstmals mit dem Inhalt in Kontakt kommen.

Für diese Kennzeichnung stellt die EU eigene Piktogramme bereit. Ein Zeichen steht für vollständig KI-generierte Inhalte, ein weiteres für teilweise veränderte Inhalte. Bei Bildern und Videos kann das Label dauerhaft im Bildbereich platziert werden, bei Texten gehört es in den unmittelbaren Einstiegsbereich. In längeren Videos soll der Hinweis außerdem wiederkehren, damit er auch bei Ausschnitten oder Einzelbildern nicht verloren geht. Bei reinen Audio-Deepfakes treten gesprochene Warnhinweise und wiederholte Tonsignale an die Stelle eines visuellen Labels.

Für kreative, künstlerische, satirische oder fiktionale Werke gelten flexiblere Vorgaben. Auch dort muss der KI-Einsatz offengelegt werden, der Hinweis darf die Wahrnehmung des Werks aber nicht unangemessen stören. Er kann deshalb etwa in Begleitinformationen, Beschreibungen oder im Vor- und Abspann stehen. Mediendienste können zudem auf bestehende redaktionelle Verfahren und professionelle Standards zurückgreifen, sofern diese die Anforderungen des AI Act erfüllen.

Mehr Sicherheit bei der Umsetzung

Für Unternehmen liegt der Nutzen des Kodex in einem einheitlichen Umsetzungsrahmen. Wird das Papier von der EU-Kommission und dem zuständigen KI-Büro in Brüssel als angemessen anerkannt, können teilnehmende Unternehmen die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen als Nachweis für die Erfüllung ihrer AI-Act-Pflichten nutzen. Das kann Verwaltungsaufwand verringern und schafft mehr Planungssicherheit. Wer andere Verfahren nutzt, muss deren Eignung dagegen einzeln gegenüber Marktüberwachungsbehörden darlegen.

Mit der Veröffentlichung ist die Arbeit am Kodex noch nicht beendet. Eine eigene Taskforce soll die Piktogramme der EU weiterentwickeln. Außerdem soll geprüft werden, wie Nutzer künftig über das EU-Label per Klick mehr Informationen zu einem KI-Inhalt bekommen können. Dort könnte dann stehen, ob ein Bild, Video, Audio oder Text vollständig mit KI erzeugt oder nur verändert wurde und welche Art von Bearbeitung vorliegt.


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