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AGB-Zustimmung bei der Sparkasse: Onlinebanking-Pop-up setzt Kunden unter Druck

Sparkassenkunden ist der Zugang zu ihrem Bankkonto erschwert worden. Dagegen klagen Verbraucherschützer.
/ Ingo Pakalski
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Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Sparkasse Zwickau. (Bild: Sean Gallup/Getty Images)
Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Sparkasse Zwickau. Bild: Sean Gallup/Getty Images

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Klage gegen die Sparkasse Zwickau beim Landgericht Zwickau eingereicht. Grund dafür ist ein bei der Anmeldung im Onlinebanking erscheinendes Pop-up-Fenster, das Sparkassenkunden aus Sicht der Verbraucherschützer unter Druck setzt.

In dem Fenster sollten Sparkassenkunden einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bankhauses zustimmen. Dabei gab es laut Verbraucherschützern nur zwei Optionen in dem Dialog: zustimmen oder später zustimmen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale fehlte eine andere Möglichkeit, das Pop-up zu schließen und den Login-Vorgang ohne eine entsprechende Auswahl fortzusetzen.

Wer die Zustimmung nicht erteilen wollte, musste bei jedem Anmeldevorgang auf "Später zustimmen" klicken, heißt es von den Verbraucherschützern. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen(öffnet im neuen Fenster) ist diese Gestaltung problematisch.

Sparkasse baut hohen Druck auf

Kunden seien auf diese Weise bei jeder Nutzung des Onlinebankings erneut mit der Aufforderung zur Zustimmung konfrontiert worden. Es bestand demnach keine Möglichkeit, die Zustimmung abzulehnen oder das Fenster dauerhaft zu schließen. Dadurch könne ein erheblicher Druck entstehen, der Vertragsänderung doch zuzustimmen.

"Eine Zustimmung zu geänderten Vertragsbedingungen muss freiwillig erfolgen. Verbraucher*innen dürfen nicht durch wiederholte Pop-ups im Login-Prozess faktisch zur Zustimmung gedrängt werden", sagt dazu Niklas Zehrfeld, Referent für Rechtsdurchsetzung Finanzdienstleistung bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

Verbraucherschützer verlangen jederzeit direkten Kontozugriff

"Gerade beim Onlinebanking sind Kund*innen darauf angewiesen, schnell und zuverlässig auf ihr Konto zugreifen zu können. Diese Situation darf nicht genutzt werden, um Zustimmungserklärungen einzuholen", heißt es von Zehrfeld weiter.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte die Sparkasse Zwickau nach eigenen Angaben wegen der Verwendung des Pop-up-Fensters zunächst abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Das Bankhaus gab aber keine Unterlassungserklärung ab, woraufhin die Verbraucherzentrale Sachsen Klage einreichte.


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