AGB: Telefónica darf Flatrate-Kunden nicht willkürlich kündigen
Telefónica darf Flatrate-Kunden der Tarife O2 Mobile Unlimited Max und O2 Mobile Unlimited Smart nicht willkürlich kündigen. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden(öffnet im neuen Fenster).
Der Mobilfunkbetreiber nahm sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Vertragsunterlagen das Recht, Kunden jederzeit einseitig aus dem Vertrag zu drängen. Die Verbraucherzentrale mahnte die Klausel bereits im Frühjahr 2025 ab.
Telefónica verweigerte jedoch eine Unterlassungserklärung, so dass es zur Klage kam. Die Richter gaben der Verbraucherzentrale in dem Urteil (Aktenzeichen 3 UKl 15/25 e) Recht und untersagten die Verwendung der Klausel.
Angeblich im Interesse der Kunden
Telefónica argumentierte, Verbraucher könnten von einer vorzeitigen Kündigung profitieren. Mobilfunkangebote würden stetig günstiger, so dass Betroffene einfach einen preiswerteren Vertrag abschließen könnten. Doch das überzeugte das Gericht nicht.
Der Konzern räumte sich mit der Regelung das Recht ein, Intensivnutzern der Datentarife schnell zu kündigen, selbst vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, während Kunden bis zu deren Ende an den Vertrag gebunden sind. Eine Anfrage von Golem hat der Konzern nicht beantwortet.
"Mobilfunkanbieter können sich nicht die Vorteile einer Mindestvertragslaufzeit sichern und sich gleichzeitig die Möglichkeit offenhalten, unliebsame Verträge jederzeit vorzeitig zu beenden", sagte Verbraucherschützerin Julia Rehberg. "Wer Kundinnen und Kunden für einen bestimmten Zeitraum bindet, muss sich auch selbst an diese Vereinbarung halten. Gut, dass die Rosinenpickerei bei Telefónica nun ein Ende hat."
"Das Urteil ist rechtskräftig. Eine Revision wird es nicht geben", sagte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Golem auf Anfrage.
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