Ärzte protestieren: Krankschreibung wird ab dem ersten Tag zur Pflicht
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Das Reformpaket der Regierung sieht einschneidende Änderungen der gesetzlichen Regeln rund um die Krankschreibung vor. "Wir führen eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung" ein, heißt es in dem Reformpapier. Arbeitnehmer müssen dann verpflichtend bereits am ersten Tag einer Krankheit zum Arzt gehen.
Bisher ist eine Krankschreibung erst ab dem vierten Tag vorgeschrieben. So heißt es: "Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen."
Die Änderung zur Krankschreibung sei eine harte Entscheidung, räumte Bundeskanzler Friedrich Merz bei einer Pressekonferenz ein, wie ZDF heute(öffnet im neuen Fenster) berichtet. "Wir können uns diesen Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten in den Unternehmen nicht mehr leisten", erklärte Merz und sprach "exorbitant gestiegenen Krankenständen" nach dem Ende der Coronapandemie.
Regierung will Ausnahmen erlauben
Trotz dieser Neuregelung sollen Unternehmen auf Betriebsebene Ausnahmen erlauben können, erklärte Merz, ohne dies genauer auszuführen. Zudem will die Regierung die während der Coronapandemie erstmals eingeführte telefonische Krankschreibung wieder abschaffen.
Die Hausärzte haben die Vorhaben der schwarz-roten Koalition scharf kritisiert. Die Beschlüsse seien "absolut katastrophal", sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, dem Redaktions Netzwerk Deutschland (RND)(öffnet im neuen Fenster). "Auf unsere Praxen kommt damit eine riesige Bürokratiewelle zu, die kaum zu bewältigen sein wird", befürchtet er.


