ADSL: Swisscom muss Millionenstrafe bezahlen
Das Schweizer Bundesgericht hat die Beschwerde der Swisscom gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. September 2015 wegen missbräuchlicher Preise abgelehnt. Das gab das Unternehmen am 19. Dezember 2019 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Swisscom muss eine Strafe in Höhe von 186 Millionen Franken (170 Millionen Euro) nun bezahlen, die die Wettbewerbskommission (Weko) vor zehn Jahren verhängt hatte.
Die Preise der Swisscom für das Vorleistungsprodukt für ADSL-Dienste bis zum 31. Dezember 2007 hätten die Wettbewerber behindert. Es habe eine zu knappe Differenz zwischen Vorleistung und Endkundenpreisen gegeben. Die Swisscom habe ihre Konkurrenten dadurch behindert, weil sie ihr ADSL-Geschäft nicht profitabel betreiben konnten. "Swisscom hat im Breitbandinternet einen Marktanteil von 50 Prozent und missbraucht nun diesen, um Mobilkunden an sich zu binden" , erklärte der damalige Sunrise-Chef Christoph Brand der Sonntagszeitung im Jahr 2007.
Die Weko verhängte eine Strafe von rund 220 Millionen Franken. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Betrag zwar auf 186 Millionen Franken reduziert, das Urteil, das der Konkurrent Sunrise erwirkt hatte, aber weitgehend bestätigt.
Swisscom bedauerte die Entscheidung des Bundesgerichts und hält die Sanktion für nicht gerechtfertigt: "Swisscom war nicht marktbeherrschend, da bereits zum Zeitpunkt der Untersuchung seitens der Kabelnetze Wettbewerbs- und Preisdruck bestand" , erklärte das Unternehmen. Der Vorleistungspreis sei "laufend verbessert" worden. Zudem seien Anfangsverluste bei ADSL damals in der Branche üblich gewesen.
Allein im Jahr 2019 habe Swisscom rund 1,6 Milliarden Franken in die Infrastruktur in der Schweiz investiert.
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