Adresscheck: Bundesnetzagentur wird gegen Fax-Spam aktiv
Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdienstleister unter Androhung von Zwangsgeld verpflichtet, künftig seinen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen. Das gab die Regulierungsbehörde am 27. Oktober 2014 bekannt(öffnet im neuen Fenster). Der Netzbetreiber bietet eine internetbasierte Rufnummernvergabe an. Durch ein Schreiben müssen alle Kunden kontaktiert werden, was dazu führt, dass damit falsche Adressen herausgefunden werden können.
"In einer Zeit, in der Beschwerden über Fax-Spam einen großen Anteil des Beschwerdevolumens bei der Bundesnetzagentur ausmachen, ist es dringend geboten, die Netzbetreiber bei der Verhinderung von Fax-Spam stärker in die Pflicht zu nehmen", sagte Behördenchef Jochen Homann. Im Jahr 2013 machte verbotene Faxwerbung 28 Prozent aller bei der Bundesnetzagentur eingegangenen Beschwerden im Bereich des Rufnummernmissbrauchs aus. Dieser Trend setze sich fort.
Kunden, die bei einem Netzbetreiber eine E-Mail-Adresse haben, erhalten häufig kostenlos automatisch eine Faxnummer zugeteilt, wenn sie dies im Internet anfordern. Diese Nummer kann jederzeit gekündigt und durch eine neue ersetzt werden. Das werde von Fax-Spammern ausgenutzt.
Auf verbotenen Werbefaxen werden diese Kontaktfaxnummern angegeben. Wenn diese dann nach einer Anordnung der Bundesnetzagentur abgeschaltet wird, kann sie einfach durch eine neue ersetzt werden. "Die Bundesnetzagentur kann in diesem Bereich häufig nur eine Rufnummer nach der anderen abschalten lassen. Ein Vorgehen gegen den Fax-Spammer selbst ist mangels korrekter Angabe der Kundendaten beim Netzbetreiber oftmals unmöglich", berichtet die Behörde.
Diese Art der Verpflichtung eines Netzbetreibers durch die Bundesnetzagentur ist neu. Die Bundesnetzagentur kündigte an, diese Mittel auch künftig einzusetzen.
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