Forenmoderator als Verrichtungsgehilfe von Eyeo
In einem weiteren Punkt schlossen sich die Richter ebenfalls der Argumentation der Springer-Anwälte an. Hierbei ging es um die Frage, ob der Forenmoderator mapx ein Angestellter von Eyeo ist und dem Unternehmen als Forenbetreiber der entsprechende Forenbeitrag mit den Filterbefehlen zugerechnet werden kann. In diesem Fall haftet Eyeo nicht nur als Störer, sondern sogar als Täter. Zwar räumte das Gericht ein, dass mapx "anders als noch bei Erlass der einstweiligen Verfügung am 22.10.2015 von der Kammer angenommen - kein Mitarbeiter der Antragsgegnerin ist, sondern lediglich ein besonders engagierter Nutzer des Forums".
Dennoch hafte die Eyeo GmbH für die Einträge des Moderators "täterschaftlich unter dem Gesichtspunkt des 'zu eigen machens'", urteilte das Gericht. Entscheidend sei in diesem Fall, dass die Eyeo GmbH den Moderator selbst als Mitglied ihres "Teams" genannt habe und "dessen Beiträge mit dem Geschäftsmodell der Antragsgegnerin in Einklang stehen". Zudem hafte Eyeo für die Beiträge des Moderators, da er als "Verrichtungsgehilfe" im Sinne von Paragraf 831 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) handele.
Gericht glaubt Eyeo-Chef Faida nicht
Anders als von Eyeo behauptet, habe der Moderator "nicht losgelöst von einer Weisungsbefugnis" gehandelt. Falls dieser unzureichend beaufsichtigt worden sei, begründe dies "einen Mangel in der Organisation" des Unternehmens. Das Organisationsverschulden "ergibt sich dabei aus der fehlenden Anleitung ihres Forenmoderators zum Umgang mit Nutzeranfragen im Zusammenhang mit der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen", schreibt das Gericht.
Die Ausführungen von Eyeo, es habe sich um "eine rein private Angelegenheit" des Moderators gehandelt, wertet die Kammer als "bloße Schutzbehauptung" und die darauf bezogenen eidesstattlichen Versicherungen des Geschäftsführers Till Faida als "nicht glaubhaft".
Noch steht nicht fest, ob Eyeo die Entscheidung juristisch anfechten wird. Die entsprechende Frist soll Mitte April auslaufen, hieß es auf Anfrage von Golem.de. Zumindest die urheberrechtlichen Fragen dürften im Verfahren zwischen Tobias Richter und Bild.de noch einmal verhandelt werden.
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Filterbefehle und Links sind schon Umgehungshandlungen |
also ich weiß nicht was der typ angeleitet hat aber man kan mit adblock iirc auch scripts...
ach du willst gar nicht wisse wie oft es schon malware via werbung gab. der beste weg ist...
leider etwas schlechter vergleich. securom ist oder war ein relativ wirksamer schutz da...
Der Axel-Springer Verlag garantiert ja Missbrauchsfreiheit bei seinen Werbepartnern, wie...