Nachtrag: Statement von Eyeo

Mittlerweile hat sich Eyeo geäußert. Ben Williams sagte zu Golem.de: "Der Eyeo GmbH wurde am Freitagabend eine von der Bild GmbH & Co. KG beim Landgericht Hamburg erwirkte einstweilige Verfügung zugestellt. Darin wird der Eyeo GmbH und anderen vorläufig untersagt, Beiträge Dritter in einem Forum über die Möglichkeiten einer Umgehung des Werbeblocker-Hinweises auf bild.de weiter zu verbreiten. Ein Sprecher der Springer-Gruppe hatte verschiedene Medien bereits zuvor über den Gerichtsbeschluss informiert."

"Bislang ist für die Eyeo GmbH unklar, welchen konkreten Sachverhalt und welche konkreten Tatsachen von der Bild GmbH & Co. KG in ihrer Antragsschrift vorgetragen und belegt wurden. Unklar ist auch, ob die von der Bild GmbH & Co. KG erhobenen Vorwürfe einer weiteren rechtlichen Prüfung standhalten werden", heißt es in dem Statement weiter.

Klarheit über die Rechtsgrundlage der Entscheidung gibt es damit nach wie vor nicht. Nach Angaben des Anwalts Ansgar Koreng auf Twitter zeigt das Aktenzeichen, dass die Entscheidung von einer der beiden Urheberrechtskammern des Gerichts getroffen wurde. Das könnte darauf hindeuten, dass der Springer-Verlag bei seiner ursprünglichen Rechtsauffassung geblieben ist.

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 Axel-Springer-Verlag: Einstweilige Verfügung gegen Adblock-Plus-Betreiber Eyeo
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Schnarchnase 27. Okt 2015

Wobei es genau dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Die gibt es nur bei der Umgehung eines...

nachgefragt 26. Okt 2015

der frontend entwickler wird wohl für die mobile app, bild und sportbild gesucht die...

Anonymer Nutzer 26. Okt 2015

Schwachsinn. Auch mit abo muss ich den adblocker aus lassen. Und adblocker sind eben...

MeinSenf 25. Okt 2015

Blocke jetzt (hoffentlich) alle Domains des Konzerns direkt im Router, wie auch die...



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