Adblock Plus: Axel Springer sieht Journalismus nur als Vehikel für Werbung
Bereits zum vierten Mal in Folge sind deutsche Verlage mit dem Versuch gescheitert, gerichtlich gegen den Werbeblocker Adblock Plus vorzugehen. Nach Verfahren in München und Hamburg habe nun auch das Landgericht Köln festgestellt, dass der Adblocker und das damit verbundene Geschäftsmodell legal seien, teilte die Eyeo GmbH, die Firma hinter Adblock Plus, am Dienstag in Köln mit(öffnet im neuen Fenster). Der Axel-Springer-Verlag habe in dem Verfahren dabei deutlich gemacht, dass durch den Adblocker der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit behindert werde: die Vermarktung von Werbung.
Nach Angaben von Eyeo erklärten die Springer-Anwälte dem Gericht in einem Schriftsatz: "Das Kerngeschäft der Klägerin ist die Vermarktung von Werbung. Journalistische Inhalte sind das Vehikel, um die Aufmerksamkeit des Publikums für die werblichen Inhalte zu erreichen." Für den Schutz dieses Kerngeschäfts habe der Verlag im Verfahren gerichtliche Hilfe gesucht und gefordert, es solle keinem Produkt erlaubt sein, Werbeanzeigen im Internet zu blockieren. Damit wandten sich die Springer-Anwälte explizit gegen eine Entscheidung des Landgerichts Hamburgs(öffnet im neuen Fenster). Dieses hatte im April 2015 darauf verwiesen, dass Werbeblocker nicht das Kerngeschäft von Medien, die Vermittlung journalistischer Inhalte, beeinträchtigten.
Zudem bezweifeln die Anwälte, dass die Nutzer zum Einsatz von Adblockern berechtigt seien, da die Interessen der Verlage überwögen. "Es handelt sich um rein egoistische Entscheidungen, die kostenlose Medienangebote für die Allgemeinheit gefährden und damit das Grundrecht der Pressefreiheit auch in seiner Institutsfunktion aktivieren", heißt es weiter.
Axel Springer will in Berufung gehen
Auf Nachfrage von Golem.de wollte sich der Verlag zu dem Zitat nicht äußern. Ein Sprecher teilte lediglich mit: "Wir halten das Geschäftsmodell von Eyeo für rechtswidrig." Dies gelte sowohl für das Unterdrücken von Werbung auf Verlagswebseiten als auch für das "erpresserische Angebot des Whitelisting", bei dem sich Verlage von der Werbeblockade freikaufen könnten. "Ganz offensichtlich geht es Eyeo in erster Linie darum, Teile von Werbegeldern abzugreifen. Wenn das weiter zunimmt und nun auch noch von den Gerichten gebilligt wird, riskieren wir die Refinanzierung – und damit langfristig die Existenz – von professionellem Journalismus im Netz", sagte der Sprecher.
Der Axel-Springer-Verlag kündigte daher an, vor dem Oberlandesgericht Köln Berufung gegen das Urteil einzulegen. In diesem Jahr hat Adblock Plus bereits gegen die Fernsehsender ProSiebenSat1 und RTL vor dem Landgericht München sowie gegen die Online-Medien Handelsblatt.com und Zeit Online vor dem Landgericht Hamburg gewonnen.
Nachtrag vom 30. September 2015, 16:34 Uhr
Der Axel-Springer-Verlag teilte in einer Stellungnahme mit, Eyeo habe das Zitat "unvollständig und aus dem Zusammenhang gerissen dargestellt". Die Anwälte hätten versucht, "den Blick des Gerichts auf die Notwendigkeit einer wirtschaftlichen bzw. 'geschäftlichen' Grundlage von Qualitätsjournalismus zu richten". Deshalb stehe im Schriftsatz das Wort Kern"geschäft", wobei "Geschäft" von den Anwälten ganz bewusst in Anführungszeichen gesetzt worden sei. "Axel Springer kann seine Hauptprodukte – journalistische Inhalte – überhaupt nicht anbieten, wenn die Finanzierungsgrundlage durch Eyeo zerstört wird", sagte der Sprecher.
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