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ADAC-Test: Hohe Zusatzkosten bei teuren Wallboxen möglich

Wer die Möglichkeit hat, sein Elektroauto zu Hause zu laden, sollte sich dafür eine Wallbox anschaffen. Ein Test des ADAC zeigt deutliche Preisunterschiede bei den Anbietern. Zudem gibt es neue Anschlussvorgaben.
/ Friedhelm Greis
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Testsieger beim ADAC: Die Wallbox Home Eco von Heidelberg (Bild: Heidelberg)
Testsieger beim ADAC: Die Wallbox Home Eco von Heidelberg Bild: Heidelberg

Die im Handel neu angebotenen Wallboxen ermöglichen ein sicheres und zuverlässiges Aufladen des Elektroautos am heimischen Stromanschluss. Das ist das Ergebnis eines Tests durch den Automobilclub ADAC, bei dem sechs Modelle verschiedener Hersteller überprüft wurden(öffnet im neuen Fenster) . Allerdings zeigten sich dabei deutliche Preisunterschiede. Zudem verfügen nicht alle teuren Modelle über einen Fehlerstromschutzschalter vom Typ B, der zusätzlich zu hohen Kosten angeschafft werden muss.

Die geprüften Wallboxen ermöglichen das Aufladen per Wechselstrom/Drehstrom mit bis zu 11 Kilowatt (kW). Im vergangenen Jahr hatte der ADAC bereits zwölf Modelle getestet , deren Leistung zwischen 3,7 und 22 kW variierte.

Teure Modelle ohne Fehlerstromschutz

Testsieger in diesem Jahr war die Heidelberg Wallbox Home Eco, die mit knapp 525 Euro zudem eines der günstigsten Angebote darstellt. Wesentlich teurer ist hingegen die Amtron Start C2 von Mennekes, die knapp 860 Euro kostet. Trotz des hohen Preises verfügt das Gerät über keinen Fehlerstromschutz (Typ A und B), der vor allem beim Typ B (Gleichstrom) mehrere 100 Euro kosten kann. Das gilt auch für die Pulsar von Wallbox (834 Euro) und die günstigere Ecoload von Perdik (489 Euro).

Zwar lassen sich Elektroautos per Adapter auch über eine Haushaltssteckdose oder Drehstromsteckdose aufladen. Doch Haushaltssteckdosen sind anders als CEE-Steckdosen nicht auf einen Dauerbetrieb mit der maximalen Stromstärke von 16 Ampere ausgelegt und stellen daher eine Brandgefahr dar. Die Wallboxen verfügen hingegen meist über ein eigenes CCS-Ladekabel vom Typ 2, so dass an der Box selbst keine Kontakte überhitzen können. Darüber hinaus verfügen die Geräte über ein Modul zur Kommunikation mit dem Auto sowie über einen Leistungsschalter zum Ein- und Ausschalten des Stromes.

Alle Ladevorrichtungen müssen angemeldet werden

Ladeeinrichtungen für Elektroautos sind seit Inkrafttreten der Niederspannungsanschlussverordnung vom März 2019 beim Netzbetreiber anzumelden ( Paragraf 19(öffnet im neuen Fenster) ). Übersteigt die Leistung einer einzelnen oder mehrerer Wallboxen den Wert von 12 kVA, muss der Netzbetreiber der Installation zustimmen. Der Anschlussnehmer muss für die Anmeldung ein Datenblatt für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ) ausfüllen.

Größere Ladeeinrichtungen mit mehr als 12 kVA müssen zudem nach den Technischen Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100) "eine Möglichkeit zur Steuerung/Regelung (z. B. in 10-%-Schritten), eine intelligente zeitliche Steuerung oder Regeleinrichtungen zur Netzintegration über eine Unterbrechbarkeit durch den Netzbetreiber aufweisen" . Zudem können Netzbetreiber in eigenen Beiblättern zu Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2019 ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ) weitere Vorgaben machen. So gibt es Netzbetreiber, die eine solche Steuerungsmöglichkeit schon bei kleineren Wallboxen vorschreiben ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ).

Bei anderen Betreibern wie Westnetz heißt es hingegen ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ): "Es kann grundsätzlich zunächst auf den Einbau einer technischen Einrichtung zur Vorgabe der Wirkleistungsreduzierung verzichtet werden." Diese könne jedoch "jederzeit durch Westnetz nachgefordert werden und ist innerhalb einer angemessenen Umsetzungsfrist einzubauen und kommunikativ mit Westnetz zu verbinden" . Daher ist es sinnvoll, vor Anschaffung einer Wallbox zunächst einen Installateur zu kontaktieren, der die Anschlussbedingungen kennt. Die Installation in Eigenregie ist ohnehin nicht zulässig.


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