ADAC: Lieferprobleme sollen Elektroauto-Prämie nicht gefährden
Viele Elektroautos können erst 2023 ausgeliefert werden. Der ADAC will finanzielle Nachteile für Käufer verhindern.

Wer im Februar 2022 ein Elektroauto oder einen Plugin-Hybrid bestellt, muss nicht selten mit Lieferzeiten von mindestens zwölf Monaten rechnen. Ende des Jahres soll jedoch die staatliche Kaufsubventionierung verändert werden - in welche Richtung, ist noch nicht klar. Der ADAC fordert nun, dass Lieferschwierigkeiten der Hersteller nicht zum finanziellen Nachteil für E-Auto-Käufer werden sollten, wenn die Jahresfrist überschritten werde.
Die Innovations- und Umweltprämie gibt es nämlich nur, nachdem das Auto zugelassen wurde. Das will der ADAC verändert wissen, wie Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand der Deutschen Presse-Agentur sagte: Wer sich 2022 für die Elektromobilität entscheide, müsse die für dieses Jahr zugesagte staatliche Förderung von bis zu 6.000 Euro erhalten.
Für das Jahr 2022 hatte die Bundesregierung die bestehende Förderung aus Umweltbonus plus Innovationsprämie unverändert belassen.
Der ADAC schlägt vor, dass bei Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrags die Fördersumme mindestens zwölf Monate lang reserviert bleibe. Auch dabei soll gelten, dass die Auszahlung an die Zulassung gebunden ist.
In der repräsentativen Global Automotive Consumer Study der Unternehmensberatung Deloitte kam heraus, dass das Thema staatliche Förderung beim Kaufinteresse für Elektrofahrzeuge eine zentrale Rolle spiele. Immerhin 46 Prozent der Studienteilnehmer motiviert diese, ein elektrifiziertes Fahrzeug zu wählen.
Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP will der Förderung jedoch eine stärkere Klimaschutzausrichtung verleihen. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für Kfz ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird." Ab 1. August 2023 sind das 80 km.
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