Acta: EU-Gerichtshof entscheidet nicht über Acta

Der für Acta zuständige Handelsausschuss hat sich am vergangenen Freitag dafür entschieden, Acta nicht dem europäischen Gerichtshof vorzulegen. Die Prüfung auf möglicherweise EU-Recht widersprechende Regelungen in dem internationalen Vertrag war zuvor vom Handelsausschuss und zahlreichen Mitgliedstaaten gefordert worden .
Damit muss der Ausschuss nun in seiner nächsten Sitzung am 30. Mai erneut über Acta beraten, erwartet wird, dass sich das Gremium um den starken Acta-Befürworter Karel De Gucht für das Abkommen ausspricht. Danach muss dann das EU-Parlament über die Regelungen abstimmen, eine Ablehnung gilt als wahrscheinlich. Die Abstimmung könnte bereits im Juni 2012 erfolgen.
Eine Prüfung von Acta vor dem Gerichtshof hätte die Parlamentsentscheidung um Monate verzögert. Gegner des Abkommens begrüßen den schnelleren Weg zu einer Entscheidung. So schreibt die(öffnet im neuen Fenster) Entwicklungsexpertin Ska Keller von den europäischen Grünen: "Damit geht der Plan der Kommission nicht auf, die Debatte so lange zu verschieben, bis den Gegnerinnen und Gegnern von Acta die Luft ausgeht."
Acta fast ad acta
Fraktionskollege Jan Philipp Albrecht ist sich sogar recht sicher, dass Acta im Parlament durchfällt: "Angesichts der breiten Debatte über die Rechtsdurchsetzung im Internet ist es ein guter Schritt, Acta nun zügig ad acta zu legen." Für die von vielen Acta-Gegnern geforderte breite Neuregulierung des Urheberrechts schlägt Albrecht einen Weg vor, der genau umgekehrt zu Acta verlaufen soll.
Erst, so der Grünen-Abgeordnete, sollen EU-Rechtssetzungen für den Schutz von geistigem Eigentum im Internet erfolgen und dann internationale Verhandlungen aufgenommen werden. Die Kritik der Acta-Gegner richtet sich nicht nur gegen die Regelungen an sich, sondern auch gegen deren Zustandekommen, das die Kritiker als intransparent ansehen.
Auch die Tatsache, dass einige Länder noch keinen umfassenden Schutz von Urheberrechten im Internet kennen, hätte sich durch den Vertrag ändern können. Die Gegner von Acta befürchten unter anderem, dass die nach ihrer Meinung überholten Regelungen damit für lange Zeit festgeschrieben werden könnten.



