Abstimmung im EU-Parlament: Die anlasslose Chatkontrolle ist wieder da
Das EU-Parlament hat am heutigen Donnerstag, dem 9. Juli 2026, für eine Fortführung der anlasslosen Chatkontrolle gestimmt. Laut Pressemitteilung(öffnet im neuen Fenster) tritt die seit 2021 bestehende und im März 2026 zunächst abgelehnte Ausnahmeregelung vom Datenschutz für Betreiber von Internetplattformen damit wieder in Kraft. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Nachrichten sollen von der Regelung ausgenommen sein.
Bürgerrechtler und Oppositionspolitiker kritisierten das Vorgehen der christdemokratischen EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, und der dazugehörigen Parlamentspräsidentin Roberta Metsola dafür, das Thema überraschend wieder auf die Tagesordnung gesetzt zu haben, obwohl sich die Mehrheit der Abgeordneten im März 2026 bereits dagegen ausgesprochen hatte.
In der damaligen ersten Lesung des Parlaments reichte noch eine einfache Mehrheit, um die Verlängerung der Ausnahmeregelung abzulehnen (228 dafür, 311 dagegen, 92 Enthaltungen). In der nun abgehaltenen zweiten Lesung war laut den Verfahrensregeln des Parlaments eine absolute Mehrheit notwendig, um die Chatkontrolle abzulehnen, wofür 360 Nein-Stimmen erforderlich gewesen wären.
Mehrheit stimmt gegen die Verlängerung
Dieser Umstand führte dazu, dass zwar mehr Abgeordnete gegen den Antrag auf die Verlängerung der anlasslosen Chatkontrolle stimmten als dafür (276 dafür, 286 dagegen, 17 Enthaltungen), diese damit aber nicht als abgelehnt galt, sondern als angenommen gewertet wurde.
Der damit eingenommene Standpunkt des EU-Parlaments wird nun an den Rat der Europäischen Union übermittelt, der drei Monate Zeit hat, um die vorgeschlagene Änderung zum Ausschluss der Ende-zu-Ende-verschlüsselten Nachrichten von der Regelung anzunehmen oder abzulehnen.
Der Golem-Blick
Die Ausnahmeregelung vom Datenschutz soll es großen Internetplattformen ermöglichen, Nachrichten und Beiträge ihrer Nutzer auf Darstellungen von Kindesmissbrauch zu scannen. Dass dabei alle Nutzer unter Generalverdacht gestellt werden, hatte das EU-Parlament bereits erkannt und sich deshalb gegen eine Verlängerung gestellt. Stattdessen drängten die Abgeordneten darauf, eine verdachtsabhängige Regelung einzuführen.
Durch die praktisch erzwungene Verlängerung der Ausnahmeregelung wird nicht nur die umstrittene anlass- und verdachtslose Massenüberwachung von Nutzern fortgesetzt. Es wird auch dazu führen, dass die Ausarbeitung einer verbindlichen, rechts- und datenschutzkonformen Lösung weiter aufgeschoben wird. Zeit dafür ist jetzt bis zum Jahr 2028.
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