Abschalteinrichtung: Thermofenster reicht nicht für Schadenersatz von Daimler

Allein wegen des sogenannten Thermofensters in vielen Mercedes-Dieseln haben klagende Autobesitzer noch keinen Anspruch auf Schadenersatz von Daimler. Selbst wenn es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handeln sollte, sei der reine Einsatz der Technik nicht sittenwidrig, urteilte der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe(öffnet im neuen Fenster) (Az. VI ZR 128/20).
Im Gegensatz dazu hatte Volkswagen in Millionen Diesel-Autos heimlich eine Betrugssoftware eingesetzt, die auf dem Prüfstand verschleierte, dass zu viele Schadstoffe ausgestoßen wurden. Hier liegt für die BGH-Richter der Hauptunterschied zum Daimler-Thermofenster, wie der Senatsvorsitzende Stephan Seiters in der Verhandlung am 29. Juni 2021 noch einmal ausgeführt hatte: Dieses arbeite immer gleich, ob auf der Straße oder im Test. Der Einsatz der Technik allein sei aber nicht sittenwidrig, löse also auch keine Schadenersatz-Pflichten aus. Ähnlich hatte der BGH schon bei Volkswagen entschieden .
Das Thermofenster ist Teil der Motorensteuerung und reduziert die Abgasreinigung, wenn draußen kühlere Temperaturen herrschen. Die Richterinnen und Richter hatten sich dazu vor einem halben Jahr schon einmal in einem schriftlichen Beschluss ähnlich geäußert. Jetzt verkündeten sie zum ersten Mal nach einer Verhandlung ein Urteil.
Der Kläger wollte erreichen, dass Daimler das Auto zurücknehmen und ihm – abzüglich der gefahrenen Kilometer – den Kaufpreis erstatten muss. Er hatte seine C-Klasse 2012 für rund 35.000 Euro neu gekauft. Der Fall ist mit dem aktuellen Urteil des BGH aber noch nicht abgeschlossen, denn der Kläger hatte Daimler vorgeworfen, etliche weitere unzulässige Vorrichtungen zur Abgasmanipulation zu verwenden, unter anderem über das Kühlmittelsystem. Diesem konkreten Vorwurf war das Oberlandesgericht Koblenz nicht nachgegangen. Das muss nun nachgeholt werden.