Abschalteinrichtung Thermofenster: BGH verneint Schadensersatz wegen Software-Update
Nicht jede Abschalteinrichtung ist unzulässig, hat das BGH geurteilt und eine Schadenersatzklage eines VW-Besitzers abgewiesen.

Erfolg für Volkswagen vor dem Bundesgerichtshof: Das sogenannte Thermofenster ist keine unzulässige Abschalteinrichtung. Das Gericht in Karlsruhe hat die Schadensersatzklage eines Autobesitzer gegen den Konzern abgewiesen.
Das Thermofenster ist ein Teil der Software für die Motorsteuerung von Volkswagen (VW) und war Teil des Updates, mit dem VW die manipulierte Diesel-Software entfernte. Das Thermofenster reduziert oder deaktiviert die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen, in diesem Fall bei Außentemperaturen unter 15 und über 33 Grad Celsius.
Ist das Thermofenster unzulässig?
Der Kläger hatte das Thermofenster als eine unzulässige Abschalteinrichtung bezeichnet. Er wollte deshalb seinen VW Tiguan zurückgeben, den er im Herbst 2016 gekauft hatte, also etwa ein Jahr, nachdem die Manipulation im September 2015 aufgeflogen war.
Das Thermofenster, argumentierte der Autobesitzer zudem, habe negative Auswirkungen auf den Verschleiß. Zudem verbrauche das Auto mehr Treibstoff. Der Mann scheiterte mit seiner Klage bereits vor Gerichten in Rheinland-Pfalz. Der Bundesgerichtshof hat seine Beschwerde abgewiesen, so dass dagegen keine Revision zugelassen wurde (Aktenzeichen VI ZR 889/20).
VW handelte nicht sittenwidrig
Der unterstellte Gesetzesverstoß reiche in einer Gesamtbetrachtung nicht aus, um das Gesamtverhalten der Beklagten als sittenwidrig zu qualifizieren, urteilte der zuständige Zivilsenat."Die Applikation eines solchen Thermofensters ist nicht mit der Verwendung der Prüfstandserkennungssoftware zu vergleichen, die die Beklagte zunächst zum Einsatz gebracht hatte."
Die Abgas-Software sei "unmittelbar auf die arglistige Täuschung der Typgenehmigungsbehörde" ausgerichtet gewesen und komme damit "einer unmittelbaren arglistigen Täuschung der Fahrzeugerwerber" gleich. Der "Einsatz einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems" hingegen sei "nicht von vornherein durch Arglist geprägt." Das Thermofenster sei auch nicht nur auf dem Prüfstand aktiv, sondern in gleicher Weise auch auf der Straße. VW hatte das Kraftfahrtbundesamt über das Thermofenster informiert.
VW will laufende Verfahren schnell beenden
VW bewertete das Urteil als positiv. Er werde "Tausende anhängiger Verfahren" beeinflussen, teilte der Konzern mit. "Wir gehen davon aus, dass diese nun zügig beendet werden können."
Der Potsdamer Rechtsanwalt Claus Goldenstein sagte, die Entscheidung sorge zwar vorerst für Klarheit. "Dennoch wirkt es absurd, dass das Software-Update legal ist, obwohl die manipulierten VW-Fahrzeuge die zulässigen Schadstoffgrenzwerte nach dem Update teilweise deutlicher überschreiten als vorher." Goldteins Kanzlei hatte im vergangenen Jahr die erste Grundsatzentscheidung zugunsten der getäuschten Diesel-Fahren erstritten.
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Ah, schön das du mich als Fanboy betitelst, dann brauch man ja gar nicht mehr mit dir...
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