Abofallen: Bundestag beschließt Gesetz gegen Kostenfallen im Internet
Künftig sollen Unternehmen bei Onlinebestellungen ihre Kunden über den Gesamtpreis der Bestellung informieren müssen, und zwar unmittelbar vor dem letzten Bestellschritt am Bildschirm, dem Absenden. Demnach kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag nur dann zustande, "wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Sofern die Bestellung über eine Schaltfläche erfolgt, muss die Beschriftung dieser Schaltfläche unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen" , heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung(öffnet im neuen Fenster) .
Der Rechtsausschuss hatte zuvor die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.
Die Politiker hoffen, mit der Gesetzesänderung typische Kostenfallen im Internet auszuschalten, bei denen Internetnutzern beim Klick gar nicht bewusst ist, dass auf sie Kosten zukommen.
Trotz umfangreicher Schutzmechanismen des geltenden Rechts hätten sich solche Kosten- und Abofallen zu einem großen Problem für den elektronischen Rechtsverkehr entwickelt, begründet die Bundesregierung ihren Gesetzesvorschlag. Unseriöse Unternehmen würden die unklare oder irreführende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst dazu nutzen zu verschleiern, dass ihre Leistung etwas koste. Und obwohl ein Vertrag mangels wirksamer Einigung über den Preis "vielfach gar nicht zustande kommt, sehen sich Verbraucherinnen und Verbraucher mit vermeintlich bestehenden Forderungen konfrontiert" und zahlen letztendlich aufgrund des massiven und einschüchternden Drucks von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen.
Einen Gesetzentwurf der SPD(öffnet im neuen Fenster) mit ähnlichem Ziel hatte die Regierungskoalition 2010 noch abgelehnt.
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