Abmahnung geplant: Dating-Plattform nimmt Nutzern ihr Widerrufsrecht

Ideo Labs fordert von Nutzern, ihr Widerrufsrecht bei der Dating-Plattform Dateformore.de nicht wahrzunehmen. Verbraucherschützer sind alarmiert. Doch es ist fraglich, ob Ideo Labs wirklich der Betreiber der Plattform ist.

Artikel veröffentlicht am ,
versprochenes Liebesglück
versprochenes Liebesglück (Bild: Valery Hache/AFP/Getty Images)

Die Verbraucherzentrale Hamburg will die Dating-Plattform Dateformore.de abmahnen. Das hat Welt am Sonntag berichtet. Das Unternehmen zwingt Nutzer, beim Abschluss eines Probe-Abonnements auf ihr Widerrufsrecht zu verzichten. Dazu gibt es viele Beschwerden.

"Selbst bei vielen größeren und auf den ersten Blick seriösen Angeboten gibt es immer wieder Ärger", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg der Welt am Sonntag. Der Online-Kündigungsdienst Aboalarm hat nach eigenen Angaben mittlerweile mehr als 8.000 Kündigungen für Nutzer von Dateformore.de und andere Seiten des Betreibers abgewickelt.

Das Impressum von Dateformore.de etwa verweist auf Ideo Labs. Ob die Firma wirklich der Betreiber ist, ist laut Welt am Sonntag zu bezweifeln. Ehemaligen Mitarbeitern und internen Firmenunterlagen zufolge werden solche Portale durch das Kölner Unternehmen Internetone programmiert und vermarktet.

Der Medienanwalt Ralf Höcker führt als Vorsitzender den Aufsichtsrat von Internetone. Auf Anfrage schickte er Welt am Sonntag eine Stellungnahme, aus der nicht zitiert werden darf. Der Anwalt der Ideo Labs teilte mit, Dateformore.de und andere Webseiten würden von den in den Impressen genannten Firmen betrieben. Die Zahl der Kündigung hält der Anwalt für "aller Wahrscheinlichkeit nach falsch". Internetone AG bestreitet, in den Betrieb der Plattformen involviert zu sein.

Das Amtsgericht Hamburg hatte in diesem Jahr sogar entschieden, dass Partnervermittlungen im Internet überhaupt kein Geld für ihre Dienstleistung nehmen dürfen. Das Gericht berief sich auf den Paragrafen 656 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aus dem Jahr 1900. Darin heißt es: "Durch das Versprechen eines Lohnes für den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe oder für die Vermittlung des Zustandekommens einer Ehe wird eine Verbindlichkeit nicht begründet." Das Amtsgericht Hamburg hatte diesen Grundsatz auf die heutige Zeit übertragen und entschieden, dass Partnervermittlungsportale inzwischen die Aufgaben übernehmen, die früher ein Heiratsvermittler gehabt habe. Das Urteil gilt nur für die Vermittlung fester Partnerschaften.

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StephanDoerner 28. Jul 2015

Netzpiloten.de hat noch einen interessanten Beitrag - demnach werden auch Fakeprofile auf...

StephanDoerner 30. Jun 2015

Stiimmt, Dateformore.de ist keine Partnervermittlung - Parwise.de allerdings schon.

Bankai 29. Jun 2015

Ob das wirklich Recht ist, wird sich vielleicht noch in der Zukunft zeigen. Im Moment...

Bankai 29. Jun 2015

Es ging in dem betreffenden Fall, soweit ich mich erinnere nicht um die Rückzahlung...



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