Abmahnung geplant: Dating-Plattform nimmt Nutzern ihr Widerrufsrecht
Die Verbraucherzentrale Hamburg will die Dating-Plattform Dateformore.de abmahnen. Das hat Welt am Sonntag berichtet(öffnet im neuen Fenster) . Das Unternehmen zwingt Nutzer, beim Abschluss eines Probe-Abonnements auf ihr Widerrufsrecht zu verzichten. Dazu gibt es viele Beschwerden(öffnet im neuen Fenster) .
"Selbst bei vielen größeren und auf den ersten Blick seriösen Angeboten gibt es immer wieder Ärger" , sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg der Welt am Sonntag. Der Online-Kündigungsdienst Aboalarm hat nach eigenen Angaben mittlerweile mehr als 8.000 Kündigungen für Nutzer von Dateformore.de und andere Seiten des Betreibers abgewickelt.
Das Impressum von Dateformore.de etwa verweist auf Ideo Labs. Ob die Firma wirklich der Betreiber ist, ist laut Welt am Sonntag zu bezweifeln. Ehemaligen Mitarbeitern und internen Firmenunterlagen zufolge werden solche Portale durch das Kölner Unternehmen Internetone programmiert und vermarktet.
Der Medienanwalt Ralf Höcker führt als Vorsitzender den Aufsichtsrat von Internetone. Auf Anfrage schickte er Welt am Sonntag eine Stellungnahme, aus der nicht zitiert werden darf. Der Anwalt der Ideo Labs teilte mit, Dateformore.de und andere Webseiten würden von den in den Impressen genannten Firmen betrieben. Die Zahl der Kündigung hält der Anwalt für "aller Wahrscheinlichkeit nach falsch" . Internetone AG bestreitet, in den Betrieb der Plattformen involviert zu sein.
Das Amtsgericht Hamburg hatte in diesem Jahr sogar entschieden , dass Partnervermittlungen im Internet überhaupt kein Geld für ihre Dienstleistung nehmen dürfen. Das Gericht berief sich auf den Paragrafen 656 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aus dem Jahr 1900. Darin heißt es: "Durch das Versprechen eines Lohnes für den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe oder für die Vermittlung des Zustandekommens einer Ehe wird eine Verbindlichkeit nicht begründet." Das Amtsgericht Hamburg hatte diesen Grundsatz auf die heutige Zeit übertragen und entschieden, dass Partnervermittlungsportale inzwischen die Aufgaben übernehmen, die früher ein Heiratsvermittler gehabt habe. Das Urteil gilt nur für die Vermittlung fester Partnerschaften.
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